Pflichtteilsanspruch
| 13.06.2012 14:50 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Anfrage im Auftrag
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte!
Ein Ehepaar (im gesetzl. Güterstand) hat drei Abkömmlinge. Der Vater ist in 1999 verstorben, die Mutter, sie lebt noch, wurde durch notarielles Testament zur Alleinerbin. Ein Abkömmling hat seinen Pflichtteil gefordert und erhalten. Ein zweiter Abkömmling verzichtete darauf (wegen anderer Vorteile). Dem dritten Abkömmling wurde von der Alleinerbin mündlich ein lebenslanges Wohnrecht im elterlichen Haus zugesagt, woraufhin auch dieser Abkömmling nicht von seinem Pflichtteilsrecht Gebrauch gemacht hat. Nun will die Alleinerbin von ihre mündlichen aber leider nicht beweisbaren Zusage nichts mehr wissen, weil sie das Anwesen dem zweiten Abkömmlich „lupenrein" und ohne Anhängsel (Wohnrecht) vererben will. Hat dieser dritte Abkömmling, der schon seit seiner Geburt logiefrei im elterlichen Haus wohnt, jetzt noch einen Anspruch auf seinen gesetzlichen Pflichtteil väterlicherseits?
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