Pflichtteilergänzungsanspruch
06.09.2006 10:10 |
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
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Monat Oktober 1996 erhielten meine Schwester und ich jeweils ein Grundstück (Weideland) von gleicher Größe und Wertigkeit geschenkt. Nach Übernahme der Anliegerkosten wurden diese Grundstücke zu Bauland. Da ich keinen Eigenbedarf zur Bebauung hatte, meine Schwester errichtete auf ihrem Grundstück ein Einfamilienhaus, veräußerte ich mein Grundstück.
Die Schenkung erfolgte ohne Auflagen und Verfügungen, weder im Notariatsvertrag noch im Testament.
Meine Eltern sind mittlerweile verstorben. Vater 2002, Mutter 04/2006 und testamentarisch wurde meine Schwester Alleinerbin.
Die Schenkung mir gegenüber wird angefochten, falls ich Ansprüche auf Pflichtteilergänzung anstrebe und ist dem Nachlass
zurückzuführen.
1. FRAGE
Laut § 2327 BGB ist dies rechtens, jedoch steht in Abs. 2, dass für pflichtteilsberechtige Abkömmlinge die Vorschrift § 2051 Abs. 1 Anwendung findet.
Diese Vorschrift kann ich mit meinem juristischen Wissen nicht deuten. Bitte um Aufklärung!!
2. Frage
Zu welchem Wertansatz wäre die Schenkung zurückzuführen????
Zeitpunkt der Schenkung ????
Zeitpunkt des Erbfalles ????
Danke
Trifft nicht Ihr Problem?
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