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Frage geschrieben am 11.11.2010 12:20:20

Pflichtteil auszahlung

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1392
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 263 weitere Antworten zum Thema Pflichtteil.
Hallo ,
folgende Konstellation

mein Vater verstarb 1996 meine Mutter Alleinerbin (Eltern haben sich gegenseitig als erbe eingesetzt) .
Vermögen so ca 250000 Euro ,Einfamilienhaus einbegiffen (wert so 100000 Eu ) .
Habe noch eine Schwester sonst niemand in der erbfolge.

Kann ich meinen Pflichtteil einfordern ;und wie hoch ist dieser ?

Mfg und danke schon mal im Voraus


Antwort geschrieben am 11.11.2010 12:45:41
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Fragesteller,

der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; § 2303 BGB.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Eltern verheiratet waren und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. In diesem Falle beträgt Ihr Pflichtteilsanspruch 1/8 des Wertes des Nachlasses.

Allerdings verjährt der Pflichtteilsanspruch nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis des Erbfalls und Kenntnis der das Erbrecht einschränkenden Verfügung hatten; §§ 195, 199 BGB.

In Ihrem Falle wäre der Anspruch also nicht verjährt, wenn Sie frühestens im Jahre 2007 diese Kenntnis erlangt hätten. In einem gerichtlichen Verfahren wäre Ihr Vater jedoch beweispflichtig, wann Sie Kenntnis des Erbfalls und Kenntnis der Ihr Erbrecht einschränkenden Verfügung erlangt hatten.

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Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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