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Hallo ,
folgende Konstellation
mein Vater verstarb 1996 meine Mutter Alleinerbin (Eltern haben sich gegenseitig als erbe eingesetzt) .
Vermögen so ca 250000 Euro ,Einfamilienhaus einbegiffen (wert so 100000 Eu ) .
Habe noch eine Schwester sonst niemand in der erbfolge.
Kann ich meinen Pflichtteil einfordern ;und wie hoch ist dieser ?
Mfg und danke schon mal im Voraus
Antwort geschrieben am 11.11.2010 12:45:41 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Paul-Zobel-Straße 8k, 10367 Berlin, Tel: 030 - 293 646 75, Fax: 030 - 293 646 76
Arbeitsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 404
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der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; § 2303 BGB.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Eltern verheiratet waren und im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. In diesem Falle beträgt Ihr Pflichtteilsanspruch 1/8 des Wertes des Nachlasses.
Allerdings verjährt der Pflichtteilsanspruch nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Sie Kenntnis des Erbfalls und Kenntnis der das Erbrecht einschränkenden Verfügung hatten; §§ 195, 199 BGB.
In Ihrem Falle wäre der Anspruch also nicht verjährt, wenn Sie frühestens im Jahre 2007 diese Kenntnis erlangt hätten. In einem gerichtlichen Verfahren wäre Ihr Vater jedoch beweispflichtig, wann Sie Kenntnis des Erbfalls und Kenntnis der Ihr Erbrecht einschränkenden Verfügung erlangt hatten.
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Ingo Bordasch
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