Pflichten des Vermieters bei Neubaubezug
| 16.06.2011 20:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Marcus Bade
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Guten Tag,
Vor 6 Wochen sind wir in ein Reiheneinfamilienhaus gezogen, welches zu dem Zeitpunkt auch bezugsfertig war, jedoch fehlte noch die Aussenanlage. Es hiess, in spätestens 2 Wochen sei auch der Rasen eingesägt. Nun haben wir leider immer noch eine Lehmwüste im Garten und zudem verweigern die Vermieter einen Zaun zur Abtrennung der anderen Gärten zu bezahlen.
Ich wüsste gerne, ob wir irgendeine Möglichkeit haben, hier etwas Druck zu machen, ob nun in Form einer Mietminderung für die Zeit ohne Garten oder der Einforderung von Rollrasen anstelle von neueingesäätem Rasen?
Ist ausserdem ein Eigentümer nicht verpflichtet, zumindest eine Seite seines Grundstücks einzuzäunen?
Desweiteren sehen die Vermieter es nicht als ihre Aufgabe, einen Briefkasten, eine Hausnummer und eine Aussenbeleuchtung zu installieren. wie sieht es hiermit aus, ist das nicht Bestandteil des Hauses?
Wir fühlen uns als Mieter ausgenutzt, da wir schliesslich einen ordentlichen Betrag monatlich dafür bezahlen, dass wir hier wohnen und nun sollen wir für alle möglichen Details, die noch ausstehen und zur Lebensqualität beitragen selbst aufkommen. Angenommen wir würden einen Briefkasten installieren, würden wir diesen bei Auszug auch wieder mitnehmen und Borhlöcher hinterlassen, was ja auch nicht Wunsch des Eigentümers sein kann.
Leider ist im Mietvertrag nichts festgehalten worden, was zur Klärung dieser Fragen beitragen könnte, da sich das Haus zu dem Zeitpunkt noch im Rohbau befand und wir keine Ahnung hatten, was bis zur Fertigstellung da sein würde und was nicht.
Ich hoffe, mir kann jemand einen Rat geben?
Mit freundlichen Grüßen,
Evekim
Trifft nicht Ihr Problem?
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