Pflichten bei Auszug aus SAGA GWG Wohnung, Mietvertrag von Nov. 2008
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich bin etwas verunsichert, welche Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen aus meinem Mietvertrag hervorgehen.
Die SAGA GWG hat mir eine 2-Seite Mängelliste nach Vorabnahme gesendet. Es gibt bereits einen Nachmieter für die Wohnung, den ich vorgeschlagen habe und der bereits unterschrieben hat.
Er übernimmt das Streichen meines farbig gestrichenen Wohnzimmers.
Wortlaut im Mietvertrag:
"Der Mieter übernimmt die Wohnung in dem vorhandenen und besichtigten Zustand als vertragsgemäß. Der Wohnungszustand wird zum Zeitpunkt der Übergabe in einem Übergabeprotokoll festgehalten."
Im Übergabeprotokoll steht gelinde gesagt nichts. Ich war damals nicht zugegen, hab dies von einem Stellvertreter erledigen lassen.
Dort steht nur "die Wohnung ist renoviert" sämtliche danach folgenden Optionen (zum Ankreuzen)(Sämtliche Wände sind x tapezierfertig hergerichtet, x mit Rauhfasertapeten versehen, sämtliche Wände weiß gestrichen, etc. sind NICHT angekreuzt.
Ein paar geringfügige Schäden sind handschriftlich festgehalten.
In der Mängelliste werde ich nun aufgefordert diverse Mängel zu beheben.
angebohrte Fliesen (Dübellöcher in den Wandlfiesen verschliessen) --- Keine Wandfliese ist direkt angebohrt. Dübel stecken in den Fugen. Und wohlgemerkt, kein einziger stammt von mir. Die waren alle schon dort als ich die Wohnung übernahm.
Decke und Wände nicht deckend bzw. scheckig gestrichen. --- Die dort vorhandene, scheckige gelbe Wandfarbe habe ich vom Vormieter übernommen. Nach mündlicher Absprache. Eine schriftliche Vereinbarung gibt es hierzu nicht.
Fenster mit Jalousie versehen. --- Jalousie entfernen, Fenster instand setzen. Also hierrüber habe ich sogar mit dem Hauswart gesprochen. 1. Ist der Rollo nur über den Rahmen aufgesetzt, das heißt, das Fenster ist weder montiert noch beschädigt. Den Rollo kann man einfach abnehmen, fertig, keine Spuren. Aber, der Nachmieter übernimmt ihn.
Angebrachtes Gardinenbrett: -- Gardinenbrett entfernen und fachgerecht entsorgen, sowie bauseitig vorgegebenes Gardinenbrett liefern und motieren einschliessl. (hier fehlt ein Wort!) --- Bemerkung. Diese Gardinenbretter befinden sich in allen Räumen der Wohnung, 4 an der Zahl. In zweien nur wird dies beanstandet. Alle stammen nicht von mir, da ich nie Gardienen benutze. Geschweige denn habe ich eine Ahnung, wie die bauseitig aussehen müssten ... Ich habe die Wohnung mit den vorhandenen Gardinenbrettern übernommen. Klar nach Absprache mit Vormieterin, aber hierrüber existiert ebenso keine Vereinbarung. Außerdem stören sie keinen.
Was genau bedeutet "Grundreinigen"? Ich dachte man müsste nicht einmal Fenster putzen, weil besenrein eben nur besenrein sei.
Wie gehe ich am besten vor. Der Zeitplan ist super eng. Nächste Woche auszug und eine Woche später schon gemeinsame Abnahme / Übergabe mit Nachmieter.
Auszug Mietvertrag Wohnung Pflichten 2008









