Pflichtangaben nach§ 37a HGB als Link
| 24.04.2007 12:12
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
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Schönen guten Tag, seit erstem Januar ist der
§ 37a HGB ja in der Hinsicht verdeutlicht worden, dass die Pflichtangaben auch auf elektronischer Korrespondenz, sprich geschäftlichen emails zu machen sind. Das gibt natürlich mit allem Drum und Dran einen ganz netten "footer" mit Name, Adresse, HR Sitz und Nr., Geschäftsführung und ggf. Aufsichtsrat.
Ich habe nun einige geschäftliche mails bekommen, bei denen der Absender diese Angaben lediglich als hyperlink angeben hat, also z.B.: Die Angaben nach
§ 37a HGB finden Sie *hier*
Hinter *hier* versteckt sich dann eben der link auf das Impressum in der Homepage der Firma, wo ich die Pflichtangaben finde.
Nun zur Frage:
Ist auf diese Art und Weise den Anforderungen des
§ 37a HGB Genüge getan? Strenggenommen sind die Angaben ja nicht Bestandteil der email (z.B. wenn der Empfänger sie ausdruckt und ablegt), sondern nur im Online-betrieb verfügbar. Besteht Abmahn-Gefahr?
24.04.2007 | 12:37
Antwort
von
Rechtsanwalt Jorma Hein
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Nach
§ 37a HGB müssen die in Abs. 1 der Norm aufgezählten Pflichtangaben auf allen Geschäftsbriefen des Kaufmanns „gleichviel welcher Form“ erscheinen. Durch den Wortlaut „gleichviel welcher Form“ hat der Gesetzgeber klar gemacht, dass auch elektronische Post - also Emails - von dem Wortlaut der Norm umfasst sind.
Eine Angabe dieser Informationen über einen Hyperlink halte ich für nicht ausreichend. Denn es ist nicht notwendigerweise sichergestellt, dass die Informationen unter diesem Hyperlink auch ständig verfügbar sind (z.B. bei Serverausfall) bzw. dass der Empfänger der Email diese auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt (z.B. weil der Link als solcher nicht zu erkennen ist).
Daher besteht bei der Angabe der nach
§ 37a HGB erforderlichen Informationen lediglich über einen Hyperlink die Gefahr kostenpflichtiger Abmahnungen von Wettbewerbern.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgehensweise weitere Kosten für die Beratung anfallen.
Gerne bin ich auch bereit, die weitere Vertretung und Beratung in der Angelegenheit für Sie zu übernehmen. Sie können mich jederzeit für eine weitere Beauftragung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jorma Hein
Rechtsanwalt, Mediator
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