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Pflicht zur Information an Ehemann über Verfügung über errebte Wohnung?


13.04.2012 22:10 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel


| in unter 2 Stunden

Frau erbt vier Jahre vor der Scheidung eine Wohnung, die sie dann an Verwandten zur Begleicung von Schulden verkauft. Allerdings trifft sie Anmachungen betreffs eines eventuellen Rückkaufs.

Von diesem Vorgang erzählt sie ihrem Mann nichts, da die Ehe bereits in der Krise ist.

Frage: kann der Mann im Unterhaltsverfahren daraus einen Vorwurf konstruieren, dass die Frau ihn von dem Vorgang nicht infomierte? Kann er Einsicht fordern in die Abmachungen zwischen seiner Frau und dem Verwandten? Oder ist dies alles Privatsache der Frau, da deren Erbe nicht unter die Zugewinngemeinschaft fällt, bei der es sich aber bei der Ehe handelte?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 25 weitere Antworten zum Thema:
Ehemann Verfügung
13.04.2012 | 23:09

Antwort

von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel
55 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in!

1. Die Erbschaft der Ehefrau und wie sie damit verfährt ist ihre eigene Angelegenheit. Sie war daher nicht verpflichtet, den Ehemann darüber zu informieren. Eine Beschränkung oder Versagung des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 BGB kommt insofern nicht in Frage.
2. Soweit der Zugewinnausgleich noch nicht erfolgt ist, kann der Ehemann Auskunft und Belege über das Anfangs- und Endvermögen der Ehefrau fordern (§ 1379 BGB). Zu den Belegen zählt auch der Kaufvertrag über die geerbte Wohnung (mit den Vereinbarungen über ein Rückkaufsrecht).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!


Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Vasel

Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Reinhäuser Landstr. 80
37083 Göttingen
Tel. 0551/43600
Fax 0551/43620
www.ra-vasel.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Göttingen

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Vertragsrecht, Baurecht, priv., Mietrecht, Sozialrecht, Familienrecht, Inkasso, Kaufrecht