meine Mutter lebt seid ca. 4 Jahren im Altenheim und hat Pflegestufe 3 , ist schwer dement und im Rollstuhl.Nach Verbrauch Ihrer Ersparnisse läuft seid etwa 4 Monaten die 2. Hypothek auf Ihr Wohneigentum ( Zweifamilienhaus ). Die Bank hat mir mitgeteilt ,das eine weitere Belastung des etwa 100 J. alten Hauses nicht mehr möglich ist ( Hyposumme 50 TD€).Wir sind zwei Kinder ,wovon ich als Sohn nach dem Testament meines Vaters als Nacherbe im Grundbuch stehe.Meine Schgwester und ich sind finanziell nicht in der Lage die Differenz zwischen den Kosten des Heimes mit etwa 3.700,- € / Mon. und den Einnahmen der Mutter ( Rente + Mieten) mit etwa 1600,- € / Mon. zu übernehmen! Ich weigere mich aber, als Nacherbe denke ich zu Recht ?, das Geb. zu veräußern , zumasl der zu erwartende Ertrag nur geringf. über der Belastung sein dürfte ! Was muß ich tun um einen erfolgreichen Antrag auf Pflegewohngeld zu stellen und wie berechtigt ist mein Wunsch bzw. meine Weigerung das Geb. zu veräußern.
Freundl. Grüße
Antwort geschrieben am 06.01.2012 20:39:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Bewertungen: 143
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Das Sozialamt kann verlangen, dass Wohneigentum zur Deckung der Heimkosten verwendet, sofern es nicht mehr von der Bedürftigen oder deren Ehemann selbst bewohnt wird.
Das bedeutet, dass auf Ihr Erbe zugegriffen werden kann.
Will man vermeiden, dass das Wohneigentum verkauft werden muss, um für laufende Heimkosten aufzukommen, gibt es dafür grundsätzlich zwei Wege. Entweder werden die Heimkosten von anderen Personen, beispielsweise von den Kindern übernommen, oder es wird eine Hypothek auf das Wohneigentum aufgenommen, mit der die Heimkosten beglichen werden können, wie es bei Ihnen bereits geschehen ist
Wenn sich keine andere Geldquelle auftut, wird das Sozialamt aber grundsätzlich auf einer Verwertung des Hauses bestehen. Dem können Sie hier entgegen halten, dass durch die zwei Hypotheken eine Verwertung bereits erfolgt ist und ggf die Differenz, die bei einem Verkauf als Erlös erzielt werden würde, zahlen.
Sie könnten, wenn es noch durch eine Vorsorgevollmacht oder ähnlcihes möglich ist, dann das Haus auf sich übertragen, vor dem eigentlcih Erbfall. Sie „kaufen" das Haus im eigentliche Sinne zu einem einigermaßen marktüblichen Preis und zahlen aber keine Kaufpreis, sondern nur die Differenz zwischen Hypothekenschulden, in die sie eintreten und Verkaufserlös.
So wäre die Immobilie zumindest vor einem Verkauf geschützt.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an mich.
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben. Bitte nutzen Sie bei Verständnisfragen die Nachfrageoption.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.01.2012 11:28:53
Hallo Frau Domke ,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort . Ich hatte im Grunde schon mit einer ähnlichen Antwort , leider , gerechnet .
Um jetzt bei der Antragstellung nichts falsch zu machen habe ich noch 2 Nachfragen :
1.) Reicht es dem Sozialamt ,wenn ich zum Wert des Hauses einen freien , vereidigten SV für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien hinzuziehe ? Oder besteht das Sozialamt z. B. auf die Einschaltung des Gutachterausschusses des Kreises ?
2.) Wie läuft i.d.R. die Vermarktung des Objektes ab , wenn ich nicht den Betrag akzeptiere den der Gutachter oder der Gutachterausschuß als " Marktwert" ermittelt?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen
Hallo Frau Domke ,
zunächst herzlichen Dank für Ihre Antwort . Ich hatte im Grunde schon mit einer ähnlichen Antwort , leider , gerechnet .
Um jetzt bei der Antragstellung nichts falsch zu machen habe ich noch 2 Nachfragen :
1.) Reicht es dem Sozialamt ,wenn ich zum Wert des Hauses einen freien , vereidigten SV für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien hinzuziehe ? Oder besteht das Sozialamt z. B. auf die Einschaltung des Gutachterausschusses des Kreises ?
2.) Wie läuft i.d.R. die Vermarktung des Objektes ab , wenn ich nicht den Betrag akzeptiere den der Gutachter oder der Gutachterausschuß als " Marktwert" ermittelt?
Ich bedanke mich bereits im Voraus für Ihre Antwort.
mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.01.2012 11:44:30
Sehr geehrter Fragesteller,
ZU 1): Ich würde es erst einmal mit einem Sachverständigen versuchen. Diese sind ja unabhängig und wenn das Amt ihn in Zweifel ziehen sollte, was ich nicht glaube, muss man weiter sehen.
zu 2): Wenn Sie den Marktwert nicht akzeptieren können, weil dieser Ihnen zu hoch oder zu niedrig ist, müssen Sie sich ja nicht auf das Gutachten beziehen. Sie können das Objekt zu dem Preis anbieten, der Ihnen gefällt.
Wenn ich die Frage 2) falsch verstanden habe, wenden Sie sich bitte an mich unter info@anwalt-domke.de, Betreff. 123recht, damit Sie nicht im Spamfilter landen.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
- Rechtsanwältin -
Sehr geehrter Fragesteller,
ZU 1): Ich würde es erst einmal mit einem Sachverständigen versuchen. Diese sind ja unabhängig und wenn das Amt ihn in Zweifel ziehen sollte, was ich nicht glaube, muss man weiter sehen.
zu 2): Wenn Sie den Marktwert nicht akzeptieren können, weil dieser Ihnen zu hoch oder zu niedrig ist, müssen Sie sich ja nicht auf das Gutachten beziehen. Sie können das Objekt zu dem Preis anbieten, der Ihnen gefällt.
Wenn ich die Frage 2) falsch verstanden habe, wenden Sie sich bitte an mich unter info@anwalt-domke.de, Betreff. 123recht, damit Sie nicht im Spamfilter landen.
Mit freundlichen Grüßen
Maike Domke
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