Frage geschrieben am 27.02.2010 02:44:39
Pflegebedürftiger Vater m. finanziellen Problemen mit einem enterbten von zwei Söhnen
Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: archiviert | Aufrufe: 1447Vater, verschuldet, dennoch Immobilienbesitz (übersteigt derzeit die Schulden deutlich), schwer krank (geschieden) hat zwei Söhne, von denen einer laut Testament einen Pflichteil bekommt.
Alleinerbe (Student, mittellos) hat sich um alles zu kümmern: Pflege, Krankenkassenabrechnungen und alles weitere. Enterbter Sohn derzeit nicht auffindbar.
Alleinerbe möchte trotz bevorstehendem stationären Pflegeaufenthalt des Vaters (der deutlich mehr kosten wird als an Pension + Pflegeversicherung vorhanden ist) die letzte noch verbleibende Immobilie (nicht bewohnt) aus ideellen Gründen behalten können. Vater wird voraussichtlich in absehbarer Zeit versterben und enterbter Sohn bekommt einen Pflichtteil des Erbes, der aus der Erbmasse ausbezahlt werden muss.
Wie geht der Alleinerbe vor, um die Immobilie ohne eigenes Kapital halten zu können?
Kann die Mutter des Alleinerben (nicht verheiratet mit Vater) die Immobilie möglichst günstig ("gerade noch Marktwert" oder unter welchen Bedingungen) kaufen um sie aus der Erbmasse zu entziehen?
Eine Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten an den Alleinerben wird die Immobilie wohl nicht der Erbmasse entziehen.
Ich bitte Sie herzlichst um Antwort. Bitte keine Fakten, die ich im Text schon genannt habe. Es geht eher um ein Gesamtmanagement einer solchen Situation (Handlungsanweisungen - alles andere klingt gut, nützt aber nichts). Was kann man der Reihe nach tun, um für den Alleinerben möglichst die Immobilie zu erhalten oder einen großen Teil des Wertes zu erhalten? Bzw. wie kann man im Erbfall am besten einen überstürzten Verkauf der Immobilie vermeiden? Wie hätte man es regeln können, wenn genug Zeit (10-Jahres-Frist?) vorhanden gewesen wäre (nebensächlich aber interessant)? Beispiele von ähnlichen Fällen?
Vielen Dank und beste Grüße
J
Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als Leser können Sie
bei Frag-einen-Anwalt.de*
*Weitere Informationen und eine Übersicht über 123recht.net Rechtsberatung.
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an!
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:
Nachlass vom Großvater (Vermächtnis)- Aufstellung des Barvermögens
Erbfolge nach Tod des Vaters (inkl. Stiefkinder und frühere Kinder)
Erbanspüche.Verstorbener Vater ist Slowake.Postleitzahleingrenzung Berlin.
Zuwendung des verstorbenen Vaters zu Lebzeiten
LV VN mein verstorbener Vater , Versicherter und Bezugsberechtigter ich
Erbfolge nach Tod des Vaters (inkl. Stiefkinder und frühere Kinder)
Erbanspüche.Verstorbener Vater ist Slowake.Postleitzahleingrenzung Berlin.
Zuwendung des verstorbenen Vaters zu Lebzeiten
LV VN mein verstorbener Vater , Versicherter und Bezugsberechtigter ich
