Ich benötige Hilfe in einem wohl besonderen Fall. Ich habe gestern unsere zwei Pferde verkauft. Leider kommt uns heute erst die Einsicht, dass das ein Riesen Fehler war. Wir wollen die Pferde unbedingt zurück haben. Die neuen Eigentümer haben davon noch keine Ahnung. Bevor ich den Kontakt aufbaue möchte ich erst Sicherheit darüber haben, ob ich auf eine Rückabwicklung bestehen kann und wenn ja wie. Am liebsten wäre mir natürlich ein wiederstandsfreier Weg, doch die neuen Besitzer waren so begeistert, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass ich die Pferde einfach zurückholen kann bei Rückzahlung des Kaufpreises. Was muss ich beachten, bzw. Ist so etwas überhaupt machbar bzw. durchsetzbar und mit welchem Aufwand unter Berufung welcher Paragraphen? Ich tue das allein um den Hausfrieden wieder herzustellen. Übrigens haben wir einen standardkaufvertrag für Pferde unter quoka.de genutzt
Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe ... !
Viele grüsse
Familie Anonym
Antwort geschrieben am 03.05.2011 23:59:30 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Abgesehen von einer mit der Käuferseite gesondert vereinbarten Rückabwicklung dürfte dieses - ohne Grund - nicht ohne Weiteres möglich sein.
Zunächst kann nur der Käufer bei Mängeln zurücktreten, der Verkäufer etwa nur, wenn der Kaufpreis nicht gezahlt worden ist.
Näheres sollte auch der Vertrag enthalten (den kann ich leider auf der von Ihnen angegebenen Seite nicht kostenlos einsehen).
Es kann sein, dass dort ein vertragliches Rücktrittsrecht vorgesehen ist, was aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein kann, z. B. wie gesagt keine (rechtzeitige) Zahlung des Kaufpreises.
Danach dürfte ein Rücktritt eher ausgeschlossen sein - leider.
Nichtsdestotrotz können sie einen Rücktritt mit dem Käufer bereden.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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