Pferdekaufvertrag
05.05.2012 21:32 |
Preis: ***,00 € |
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Tierrecht, Tierkaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Ulrike J. Schwerin
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Guten Tag, ich habe ein Pferd mit Vertrag verkauft. Die Käuferin hat mir nun schriftlich mitgeteilt, dass sie aus persönlichen Gründen den Vertrag "fristgerecht widerruft", was meiner Ansicht nach keine rechtliche Gültigkeit hat, da kein Widerrufsrecht im Vertrag vereinbart wurde.Nun möchte ich das Pferd gerne anderweitig verkaufen und habe schon einen potentiellen Käufer. In dem Kaufvertrag gibt es eine Eigentumsübergangsklausel, nach der das Pferd bis zur kompletten Zahlung mein Eigentum bleibt.
Das Pferd steht noch bei mir und ist auch bisher nicht bezahlt worden.Kann ich das Pferd nun anderweitig verkaufen, auch wenn eigentlich ein unterschriebener Vertrag besteht und die Widerrufserklärung der ursprünglichen Käuferin ungültig ist? Was, wenn die Frau sich plötzlich umentscheidet und das Pferd nun doch haben möchte?
Trifft nicht Ihr Problem?
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