Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema Pferdekauf.
Guten Tag,
ich fasse mich kurz:
Pferd gekauft, als Familienpferd etc. angeboten von einem Züchter und Händler, nun durch Internetsuche kam raus, dass das Pferd vorher im Ausland Pferderennen lief.
Das Problem liegt auch darin, dass Rennpferde sehr früh geritten werden und ein erhöhtes Gesundheitsrisiko im Alter für das Pferd bestehen kann.
Der Verkäufer wusste davon, denn er hat das Pferd mit dem wissen weiterverkauft dass es Rennen ging und hat dies verschwiegen.
Ist wegen dem Verschweigen und des erhöhten Gesundheitsrisiko und Risiko an sich(ist ja auch ein Risiko die Rennvergangenheit zu verschweigen und es passiert etwas, weil das Pferd sich an die Rennen erinnert und stürmt los, es passiert was, etc.)eine Kaufpreisminderung o.ä. denkbar?
Vielen lieben Dank
Antwort geschrieben am 11.12.2011 13:38:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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für die Frage auf Kaufpreisminderung kommt es darauf an, ob die Eigenschaft des Rennpferdes einen Mangel darstellt, also ein wertmindernder Faktor bei einem Pferd ist.
Bei der Minderung ist der Kaufpreis dann in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsabschlusses der Wert des Pferdes in mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Wenn Sie dem Verkäufer zum Beispiel auch deutlich zum Ausdruck brachten, dass es kein Rennpferd sein sollte, sondern ein "normal" eingerittenes Pferd, stellt dieses bereits einen Sachmangel dar, da das Pferd nachweislich diese Eigenschaft nicht besitzt.
Wenn der Verkäufer jedoch lediglich nicht auf diesen Umstand hinwies, kommt es darauf an, ob ein Rennpferd einem erhöhtem Gesundheitsrisiko unterliegt, ähnlich einem Kfz mit oder ohne Unfallschaden.
Solche Renneigenschaften werden von der Rechtsprechung jedoch bereits als Mangel gewertet, da diese Pferde insgesamt ein erhöhtes gesundheitliches Risiko haben, worauf der Verkäufer hätte hinweisen müssen, sodass ein Sachmangel gegeben ist und eine Wertminderung verlangt werden kann. (Vgl. hierzu: OLG Karlsruhe – Urteil vom 23. Mai 2006 – 11 U 9/05).
Die Höhe der Wertminderung müsste jedoch einem Tierarzt nach eingehender gesundheitlichen Überprüfung überlassen werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.12.2011 13:56:30
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe den Verkäufer spezifisch gefragt ob das Pferd Rennen gegangen sei (ich habe sowas erahnt) und der Verköufer sagte, nein er weiß von nichts.
Nun habe ich aber im Nachhinein herausbekommen, dass der Verkäufer das Pferd in Polen ersteigert hat, und bei Versteugerung bekannt war, dass das Pferd Rennen ging (es gab Angaben zu Rennen und Rennzeiten) also könnte der Verkäufer nicht sagen er habe es nicht gewusst.
Also muss ich nun einen Tierarzt rufen und dieser kann mir dann sagen, in wie weit der Kaufpreis gemindert werden kann? Die Schäden die durch den Rennsport, das frühe Einreiten etc. entstehen sind doch aber meist Spätfolgen die jetzt noch garnicht erkannt werden können?
Vielen lieben Dank
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe den Verkäufer spezifisch gefragt ob das Pferd Rennen gegangen sei (ich habe sowas erahnt) und der Verköufer sagte, nein er weiß von nichts.
Nun habe ich aber im Nachhinein herausbekommen, dass der Verkäufer das Pferd in Polen ersteigert hat, und bei Versteugerung bekannt war, dass das Pferd Rennen ging (es gab Angaben zu Rennen und Rennzeiten) also könnte der Verkäufer nicht sagen er habe es nicht gewusst.
Also muss ich nun einen Tierarzt rufen und dieser kann mir dann sagen, in wie weit der Kaufpreis gemindert werden kann? Die Schäden die durch den Rennsport, das frühe Einreiten etc. entstehen sind doch aber meist Spätfolgen die jetzt noch garnicht erkannt werden können?
Vielen lieben Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.12.2011 14:17:37
Sehr geehrte Fragestellerin,
in diesem Fall haben sie sogar ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung und könntne den Vertrag rückabwickeln (§ 123 BGB).
Wenn Sie das Pferd jedoch behalten möchten, dann steht Ihnen auch weiterhin ein Minderungsrecht zu, wobei sich der Verkäufer dann noch nicht einmal auf einen etwaigen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB).
Für die Wertminderung sollte zumindest erst einmal ein Tierarzt angehört werden, dessen Entscheidung es obliegt, ob er das Pferd bereits jetzt untersucht oder ob bezüglich dieser speziellen Rasse etwaige Gesundheitsrisiken bekannt sind, die aufgrund der vorherigen Eigenschaft als Rennpferd bereits jetzt erkennbar sind.
Der Tierarzt stellt dann etwaige Gesundheitsprobleme fest. Mit diesem ärztlichen Gutachten müsste dann an einen Händler herangetreten werden (wenn es der Tierarzt selbst nicht beziffern kann), damit dieser einschätzen kann, in wie weit dies den Kaufpreis gemindert hätte.
In Ihrem Fall müssen zunächst diverse Meinungen eingeholt werden, gerade auch in Bezug auf die Fachkenntnis von Händlern und Ärzten.
Erst wenn dieses erfolgt ist und der Schaden bezifferbar ist, kann das Recht dann auch durchgesetzt werden.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
in diesem Fall haben sie sogar ein Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung und könntne den Vertrag rückabwickeln (§ 123 BGB).
Wenn Sie das Pferd jedoch behalten möchten, dann steht Ihnen auch weiterhin ein Minderungsrecht zu, wobei sich der Verkäufer dann noch nicht einmal auf einen etwaigen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 444 BGB).
Für die Wertminderung sollte zumindest erst einmal ein Tierarzt angehört werden, dessen Entscheidung es obliegt, ob er das Pferd bereits jetzt untersucht oder ob bezüglich dieser speziellen Rasse etwaige Gesundheitsrisiken bekannt sind, die aufgrund der vorherigen Eigenschaft als Rennpferd bereits jetzt erkennbar sind.
Der Tierarzt stellt dann etwaige Gesundheitsprobleme fest. Mit diesem ärztlichen Gutachten müsste dann an einen Händler herangetreten werden (wenn es der Tierarzt selbst nicht beziffern kann), damit dieser einschätzen kann, in wie weit dies den Kaufpreis gemindert hätte.
In Ihrem Fall müssen zunächst diverse Meinungen eingeholt werden, gerade auch in Bezug auf die Fachkenntnis von Händlern und Ärzten.
Erst wenn dieses erfolgt ist und der Schaden bezifferbar ist, kann das Recht dann auch durchgesetzt werden.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber weiterhin Auskunft geben möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
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