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Guten Tag, habe am 24.04.08 einen 9jährigen Wallach gekauft.
Dieser wurde mir als lammfromm, geländesicher,gesund und ohne Macken angeboten.Freizeitpferd
Nun entwickelt er außerordentliche Hengstmanieren,die Stuten in seiner Nähe sind nahezu alle rossig, er schlägt gegen die Boxen und gemauerten Wände im Stall.
Ausserdem kann er nur allein auf die Weide, jedoch führt er sich dort auf wie ein irrer, da er zurück in den Stall will.
Wenn er alleine im Stall steht fängt er das Weben an,
was er laut Vorbesitzer noch nie gemacht hatte.
Desweiteren wird vermutet, daß der Wallach einen Ton hat, sowie Rücken und/oder Hüftprobleme.
Meine Frage nun: Ist dies alles ein Grund das Pferd zurück zu geben?Möchte ich gerne tun
Habe einen Kaufvertrag abgeschlossen
Und soll ich unsere Vermutungen von einem Tierarzt bestätigen lassen?
Kann daß die Rücknahmeverpflichtung bekräftigen?
Sreitwert: 1.800,00 Euro
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 28.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 28.04.2008 10:37:55 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk
Markt 23, 07743 Jena, Tel: 03641/628272, Fax: 03641/628274
Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Baurecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 77
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unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Gemäß § 90a BGB sind die für Sachen geltenden Regelungen auch auf Tiere, vorbehaltlich einer anderen gesetzlichen Regelung, anzuwenden.
Mithin haben Sie die regulären Sachmängelgewährleistungsrechte auch beim Tierkauf.
Problematisch ist jedoch stets, den Mangelbegriff auszufüllen.
Zunächst sind Sie für die Tatsache beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang, d.h. Übergabe des Pferdes, vorgelegen hat. Dies dürfte jedoch speziell bei der Erkrankung durch einen Tierarzt nachvollzogen werden können.
Beim Tierkauf stellt eine starke Erkrankung sowie eine eingeschränkte Gebrauchsmöglichkeit einen Mangel dar. Bei den Verhaltensauffälligkeiten kann nicht ohne Weiteres von einem Mangel ausgegangen werden.
Sie sollten daher von einem Tierarzt feststellen lassen, welche gesundheitlichen Mängel bei dem Tier vorliegen und seit wann. Sollten erhebliche gesundheitliche, nicht altersbedingte, Mängel bereits beim Verkauf vorgelegen haben, wären Sie berechtigt, Ihre Sachmängelrechte, unter anderem auch den Rücktritt vom Vertrag, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, geltend zu machen.
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Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin
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