Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Pfandrecht.
Mein Spediteur, der unsere Ware eingelagert hat,
hat trotz vorgeschlagener Ratenrückzahlungsvorschlag
die Ware nicht ausgeliefert, obwohl diese verkauft werden konnte.
Wir haben noch eine offene Rechnung für Lieferung und Lagerung
Infos:
Wir haben dem Vorkasse Ratenzahlung und Zug um Zug Lieferung
angeboten um die Ware ausliefern zu können.
Die Ware ist Kommissionsware und noch nicht bezahlt
(Importware aus Asien)
durch die einbehaltung der Ware entging uns ein grosser Auftrag für 2011 an einem Kunden wegen Nicherfüllung und Nichtlieferung der Ware.
Haben wir Chance auf Schadensersatz durch unberechtigt ausgeübter Pfandrecht?
Kann der Spediteur Pfandrecht auf Kommissionsware ausüben?
für Ihre wertvolle Antwort sind wir sehr dankebar
mfg
Long
Antwort geschrieben am 26.10.2010 23:33:57
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1.
Der Spediteur hat ein Pfandrecht gemäß § 464 HGB und eventuell gemäß 20.1 ADSp. Danach hat der Spediteur wegen aller durch den Speditionsvertrag begründeten Forderungen sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Speditions-, Fracht- und Lagerverträgen ein Pfandrecht an dem Gut.
Da Sie nach Ihren Angaben Rechnungen für vorherige Lieferung und Lagerung noch nicht beglichen und diese Forderung auch nicht bestritten haben, hat der Spediteur sein (inkonnexes) Pfandrecht rechtmäßig ausgeübt. Das Pfandrecht ist auch nicht durch Ihr Angebot auf Ratenzahlung erlöscht, weil damit noch nicht die offene Forderung aus der vorherigen Lieferung und Lagerung beglichen worden ist.
Demnach werden Sie keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Ihren Spediteur haben.
2.
Das Gesetz spricht in § 464 HGB bzw. 20.1 ADSp lediglich vom „Pfandrecht an dem Gut". Der Spediteur kann das Pfandrecht also grundsätzlich auch auf Kommissionsware ausüben.
3.
Wenn der Spediteur aber wusste, dass es sich bei dem einbehaltenen Gut um Kommissionsware handelte und ihm damit bewusst war, dass Sie nicht Eigentümer des Gutes sind, steht dem Spediteur kein (inkonnexes) Pfandrecht zu, wenn er damit Ansprüche aus der vorherigen Lieferung und Lagerung sichern wollte. Nur in diesem Falle hätte der Spediteur sein Pfandrecht unrechtmäßig ausgeübt, so dass Sie Schadenersatzansprüche geltend machen könnten.
4.
Hat der Spediteur aber gleichzeitig Ansprüche aus dieser Lieferung (dem Vertrag mit der Kommissionsware) sichern wollen, so handelt es sich um eine konnexe Forderung, so dass er sein Pfandrecht wiederum rechtmäßig ausgeübt hat.
Ich bedauere, Ihnen keine besseren Nachrichten übermitteln zu können.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
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