Pfändungsgegenklage ?
31.03.2005 18:30 |
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| in unter 2 Stunden
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Kah
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Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich war mit ein paar Freunden an Fasching 2004 auf einer Faschingsparty in einem Bürgerhaus. Beim Verlassen der Party kam es zu einem Streit zwischen einer Person und einem Freund von mir, worauf dieser beim Verlassen des Bürgerhauses die Glastür mit Wucht aufmachte und diese dadurch zu Bruch ging. Da ich den Veranstalter (Sportverein) kannte und meinen Freund (da dieser ohne wissen seiner Freundin da war) schützen wollte, sagte ich - da ich ziemlich betrunken war - die sollen mir die Rechnung schicken und ich würde diesen Schaden über die Versicherung begleichen, da ich dachte, mein Vater hätte für mich eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Leider hatte er eine Hausratvers. für mich abgeschlossen.
In der Annahme, dass kein Beweis vorliegt, da ich die Tür ja nicht kaputt gemacht hatte und die gerufene Polizei nicht meine Personalien aufgenommen hatte (lt. Polizeibericht war ich nicht mehr anwesend) ignorierte ich vorerst die Rechnungen/Mahnungen (€410,00) der Glasfirma, sowie die Schreiben der Stadt, die dann in Vorlage getreten war.
Nachdem Mitte 2004 eine Mahnung der Stadtkasse kam schrieb ich der Stadt, dass ich nicht der Verusacher bin und daher nicht zahlen werde. Danach hörte ich nichts mehr.
Anfang diesen Jahres bekam ich dann auf einmal einen Pfändungsbescheid von der Stadt, dass mein Konto gepfändet wurde.
Ich habe mich sofort mit der Stadt in Verbindung gesetzt und um Klärung gebeten. Die Stadtkasse sagte Sie würde nur den Bescheid ausführen. Die Stadtverwaltung verwies mich an die Polizeiermittlungsstelle, da ich angeblich als Schuldner durch die Polizei festgestellt worden wäre und meine Stellungnahme Mitte 2004 nicht angekommen wäre. Die Polizei sagt allerdings im Polizeibericht wäre nur vermerkt, dass keine Anzeige erstattet worden wäre und mein Name vom Geschädigten als Schuldner genannt worden wäre. Dies wäre aber kein Beweis, da ja keine Personalien aufgenommen wurden.
Paralell dazu habe ich mein Konto gewechselt, damit ich Zahlungsfähig bleibe und nicht vor Klärung der Sache zahlen muss und hab dem Pfändungsbescheid vorsorglich widersprochen.
Nun erhielt ich heute einen erneuten Pfändungsbescheid für das neue Konto.
Leider konnte der Vorgang mit Stadt und Polizei so nicht geklärt werden, da der eine auf den anderen verweist.
Jetzt meine Frage:
Bin ich zur Zahlung verpflichtet obwohl ich den Schaden nicht verursacht habe? Gilt eine unter Alkoholeinfluss getätigte Willenserklärung in diesem Fall? oder sollte ich einen Anwalt einschalten und eine Pfändungsgegenklage machen?
Was noch dazu kommt ist, dass im Pfändungsbescheid noch ein weiterer Posten aufgeführt wurde (Kosten für Entsorgung) den ich auch bereit bin zu zahlen! (€ 16,00 + Gebühren € 30,00).
Kann ich diesen Betrag überweisen und dann die Pfändungsgegenklage einleiten?
Da ich keine Rechtsschutz habe, wäre ein Gang zu Anwalt natürlich mit Kosten verbunden, die ich selbst tragen muss, daher die Fragen!! Sollte ich dann Recht bekommen, muss die Gegenseite meine Kosten übernehmen oder??
Im Vorraus schon mal vielen Dank für Ihre Hilfe!









