Pfändung von Gemeinschaftsbankkonten
25.07.2004 21:21 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Thormann
Sehr geehrte Damen und Herren,
mich beschäfftigt die Frage; darf eine Bank einer Pfändungsverfügung nachkommen, wenn es sich dabei um ein
Gemeinschaftskonto (Konto mit Einzelverfügungsbefugniss = sog.
Oder-Konto) mehrerer Konteninhaber handelt, welche nicht ehelich
miteinander verbunden sind, die Pfändung sich nur gegen einen der Konteninhaber richtet und der Bank gegenüber wunschgemäß
mitgetteilt wurde - und bewiesen werden kann - das ein vorhandenes Kontoguthaben nicht der Person, gegen welche die Pfändung veranlasst wurde, gehört ?
Danke für Ihre Auskünfte.









