Pfändung meines Gehaltes - darf Rente von Ehefrau hinzugerechnet werden ?
06.05.2009 19:06 |
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Insolvenzrecht
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Rechtsanwalt Martin P. Freisler
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Liebe Anwältin, lieber Anwalt.
am 25.07.2005 wurde gegen mich das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2,3,11,16ff,27 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Gemäß Wohlverhaltensperiode habe ich meinem Insolvenzverwalter meine persönliche Verhältnisse mitgeteilt. Zunächst war ich nach der Insolvenz arbeitslos. Im Jahre 2006 hatte ich für 4 Monate einen Job auf Provisionsbasis, bei dem ich ca. 1000 Euro im Monat verdiente.
Am 01.09.2007 bekam ich eine Anstellung als Hausmeister für 18 Stunden in der Woche. Nach der Probezeit wurde die Stundenzahl auf 25 erhöht. Ab dem 01.09.2008 bekam ich einen weiteren Job für 14 Stunden in der Woche. Nach der Probezeit bekam ich einen Änderungsvertrag. Seit dem 01.04.2009 habe ich nun eine Vollzeitbeschäftigung.
Meine Ehefrau bekommt seit dem 01.07.2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Wir leben im Stand der Gütertrennung.
Wir haben 2 minderjährige Söhne ( 13 und 11 Jahre ) die mit uns in einem Haushalt leben.
Mein derzeitiges Gehalt beträgt monatlich 1370,39 € netto, wovon ich noch 40 € vermögenswirksame Leistungen (Bausparvertrag) zahle. Meine Ehefrau bezieht eine monatliche Rente von 925,96 € Das Kindergeld beträgt monatlich 328 €.
Mit Schreiben vom 27.04.2009 fordert mich mein Insolvenzverwalter auf, die Höhe der monatlichen Rente meiner Ehefrau nachzuweisen,
weil diese wegen möglicher Unterhaltsverpflichtungen relevant wäre.
Nun meine Frage. Darf die Rente meiner Ehefrau trotz Gütertrennung zu meinem Gehalt addiert werden? Wieviel darf von meinem Gehalt gepfändet werden ?
Vielen Dank schon jetzt für Ihre Bemühungen.
Einen sonnigen Tag wünsche ich Ihnen









