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Person A ist Gläubiger gegenüber B und Schuldner gegenüber C.
A hat einen Titel gegen B i.H. von 500.000 Euro und C hat einen Titel gegen A i.H. von 125.000 Euro.
Kann C den Titel von A gegen B pfänden lassen? Wenn ja, in welcher Höhe und wie werden die Forderungen von A und C jeweils durchgsesetzt?
Antwort geschrieben am 29.12.2011 18:03:50
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Person A hat einen vollstreckbaren Titel gegen Person b in Höhe von 500 000 Euro. Person C dagegen hat gegen Person A einen vollstreckbaren Titel in Höhe von 125 000 Euro. Person C kann den vollstreckbaren Titel in Höhe von 500 000 Euro von Person A pfänden lassen.
Dies geschieht durch einen Überweisungs- und Pfändungsbeschluss. Person C beantragt diesen gegen Person B beim zuständigen Gericht. Hier wird Person B dann ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mitgeteilt. Er darf somit keine Zahlungen mehr an Person A leisten, sondern muss die offenen Forderungen, soweit pfändbares Vermögen vorhanden ist, bis zur Tilgung der 125 000 Euro an Person C auszahlen. Erst dann kann Person A wieder gegen Person B vollstrecken und die restlichen 375 000 Euro versuchen einzuklagen.
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