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Frage geschrieben am 19.09.2007 16:50:00

Pesönliches, privates Userprofil

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1983
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe einen Onlinemanager. Um den Usern die Möglichkeit zu geben, Spiel und Profil ihrer Vereine mehr zu individualisieren, planen wir eine Einführung persönlicher Userfiles, in denen beispielsweise der Teamname jedes am Spiel teilnehmenden Vereins beliebig verändert werden. Die Änderungen, die auf dem Server gespeichert werden, sind am Ende allerdings ausschließlich für den jeweiligen User sichtbar. Daher folgende Fragen:

Kann ich haftbar gemacht werden...
... wenn ein User z.B. die von der DFL geschützten Namen der Bundesligateams verwendet?
... wenn ein User ein geschütztes Vereinswappen hochläd, das wiederum nur von ihm eingesehen werden kann?

Zusammengefasst: Ist die Bereitstellung eines Editors, mit dem ein User ggf. urheberrechtlich geschützte Namen und Bilder einstellen kann, grundsätzlich verboten, auch wenn keiner außer dem betroffenen User Einsicht auf die Daten hat? Besteht für mich als Betreiber die Pflicht, nach urheberrechtlich geschützten Material Ausschau zu halten?

Wenn nein, ist es zusätzlich erlaubt, den Austausch dieser Userfiles durch Download und Upload unter den Usern zu ermöglichen, dabei aber darauf zu achten, dass kein urheberrechtlich bedenkliches Material zumindest offiziell angeboten wird?


Vielen Dank für Ihre Auskunft.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 19.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.09.2007 18:20:23
Rechtsanwalt Philipp Achilles
Barfüßertor 25, 35037 Marburg, Tel: 06421 - 309788-12, Fax: 06421 - 309788-32
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Internetrecht, IT-Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:


In Sachen Haftung hat der BGH entschieden, dass eine grundsätzliche Störerhaftung von Plattformbetreibern dann denkbar sei, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeiten bestanden, um die Rechtsverletzung zu unterbinden. In diesem Zusammenhang hat der BGH ausgeführt:

“Klare, ohne weiteres erkennbare Rechtsverletzungen begründen eine Prüfungspflicht des Betreibers einer Internetplattform (hier: Internetauktionshaus). Der als Störer in Anspruch Genommene (hier: eBay) hat dann nicht nur den konkreten Inhalt (Beitrag bzw. das konkretes Angebot) zu sperren, sondern auch Vorsorge dafür treffen, dass es bei neuen, ähnlichen Beiträgen oder Angeboten (hier: Angbebote von ROLEX Uhren) nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt”

Diese Rechtsprechung gilt nicht nur für Auktionsplattformen, sondern lässt sich überall dort übertragen, wo auf einer Plattform fremde Inhalte integriert sind – z.B.: Foren, Blogs, Marktplätze, Bewertungsplattformen oder auch Videoplattformen.

Leider hat der BGH nur sehr zurückhaltend ausgeführt, in welchem Umfang den Plattformbetreiber eine Überwachungspflicht trifft. Entscheidend sei jedoch, dass den Betreiber keine unzumutbare Prüfungspflicht auferlegt werden dürfe, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stelle.

Ihrer Sachverhaltsschilderung entnehme ich, dass die Daten nur durch den jeweiligen User einsehbar sind. Insofern sollten Sie Ihrer Überwachungspflicht genüge getan haben. Eine diesbezügliche Störerhaftung käme demzufolge nicht in Betracht. Der User wäre für die Inhalte seines Profils eigenverantwortlich haftbar.

Etwas anderes könnte sich jedoch dann ergeben, wenn Sie den Austausch von Userfiles zulassen. In diesem Moment besteht die Möglichkeit, dass die Inhalte der User auch nach Außen treten. Dann könnten Sie verpflichtet sein, Rechtsverletzungen dieser Art auf Ihrer Seite zu unterbinden. Diesbezüglich sollten Sie daher darauf achten, dass geänderte Markennamen oder mögliche Urheberrechtsverletzungen nicht auf Ihrer Seite nach Außen hin erkennbar sind. Ansonsten sind die User auch hier für ihre Inhalte eigenverantwortlich haftbar.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Gerne bin ich bereit, diese Aufgabe für Sie zu übernehmen. Hierfür bin ich jederzeit für Sie telefonisch und per E-Mail erreichbar.


Mit freundlichen Grüßen

Philipp Achilles
Rechtsanwalt
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Gisselberger Straße 31
35037 Marburg

Telefon: 06421-167129
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