Meine Frage:
Kann ich meinen Vertrag mit dem Fitnesstudio fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen, sprich: keine weiteren Zahlungen, kein weiterer Besuch durch mich? Der Vertrag läuft sonst noch 10 Monate weiter.
Vielen Dank.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 11.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 11.05.2009 01:35:52 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 203
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es könnte sich um eine unzulässige Nutzung gem. §4 BDSG handeln.
So ist nach Abs. 1 die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Allerdings würde hier eine Interessenabwägung erforderlich sein.
So hat der Arbeitgeber dann ein berechtigtes Interesse, wenn er z.B. für die Mitarbeiter, die in dem Fitnessstudio trainieren und dadurch Vergünstigungen erhalten, den fehlenden Betrag aufbringen muss.
So besteht sein Interesse dann darin, zu überprüfen, ob das Fitnessstudio richtig mit ihm abrechnet und er daher die geschlossenen Verträge nachprüfen kann.
Es müsste daher womöglich eine Vereinbarung geben, die genau die Vergünstigung regelt. Hier können Sie konkret Ihren Arbeitgeber befragen.
Zumeist ist in solchen Fällen eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit Ihnen oder aber zwischen dem Arbeitgeber und dem Fitnessstudio oder zwischen Ihnen und dem Fitnessstudio geschlossen worden. Es ist auch durchaus üblich, dass Rahmenvereinbarungen durch den Arbeitgeber veröffentlich werden. Schauen Sie hier bitte nochmal nach. Sie können mir diese auch gerne mailen.
Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur dann, wenn für Sie ein Festhalten an dem Vertag unzumutbar geworden ist.
Hier müssten Sie nähere Gründe vortragen, inwieweit durch die Kenntnis des Arbeitgebers bereits ein Schaden entstanden ist oder ein Weitertrainieren im Club für Sie nicht möglich ist.
Nutzen Sie hierzu bitte die Nachfragefunktion.
Nur wenn diese Gründe das Weitertrainieren unmöglich machen, so haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Sollten Sie diese erheben, würden Sie die Beweislast tragen. Alleine der Verstoss ohne nachhaltigen Schaden würde jedoch m.E. als Begründung nicht ausreichen.
Sie können jedoch, wenn Sie dies genau darlegen können, versuchen, außerordentlich zu kündigen und die Reaktion des Fitnessstudios abwarten.
Falls diese unberechtigt wäre, würde die Kündigung zurückgewiesen oder in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden.
Sie sollten jedoch auf keinen Fall einfach die Zahlung einstellen, bevor nicht über die Küpndigung etnschieden wurde.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter
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