Frage geschrieben am 03.04.2009 13:45:15
Personenbeförderungsschein
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10193Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.04.2009 15:09:05 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
Wiesbadener Str. 21, 90427 Nürnberg, Tel: 0911/936850, Fax: 0911/9368525
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Arbeitsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 54
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die Frage nach der Genehmigungspflicht / Notwendigkeit eines Personenbeförderungsscheins richtet sich nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Nach § 1 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz bedarf man für die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen einer Genehmigung.
Entgeltlichkeit der Beförderung ist gegeben, wenn die befördernde Person ein wirtschaftliches Interesse an der Personenbeförderung hat und dieses wirtschaftliche Interesse durch eine Leistung abgegolten wird.
Geschäftsmäßigkeit der Beförderung ist gegeben, wenn die entgeltliche Personenbeförderung mindestens gelegentlich wiederholt oder dadurch zum wiederkehrenden Bestandteil der Beschäftigung gemacht wird.
So wie Sie Ihre Geschäftsidee schildern liegt Ihr wirtschaftliches Interesse nicht in der entgeltlichen Personenbeförderung, sondern in der Beförderung von Waren und Tieren, also Kurierdiensten. Die Mitnahme der Tierbesitzer ist quasi als „unentgeltlicher" Sonderservice anzusehen, weshalb hier keine entgeltliche Personenbeförderung gegeben ist. Dies lässt m.E. nur solange vertreten, wie die Mitnahme von Personen nicht zum Hauptgeschäft wird und Sie Ihr Unternahmen quasi von diesen Fahrten nahezu vollständig finanzieren. Dann ist davon auszugehen, dass Sie eine entgeltliche Personenbeförderung – unter dem Deckmantel der Kurierfahrten – betreiben.
Damit keine Missverständnisse mit Behörden aufkommen, sollten Sie dies mit Ihrer zuständigen Führerscheinstelle abklären, da es sicherlich Behördenvertreter gibt, die den Gesetzeswortlaut und Ihre Geschäftsidee anders auslegen oder Ihnen möglicherweise sogar unterstellen, Sie betreiben entgeltliche Personenbeförderung unter dem Deckmantel der Kurierfahrt.
Weiter wäre ratsam, durch entsprechende Preisaushänge und in Ihren AGB deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Beförderungspreis bzw. das Beförderungsentgelt ausschließlich für die Kurierfahrt des Tieres zum Arzt erhoben wird und nicht für die Beförderung des Besitzers.
Nach meiner Auffassung ist die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins nicht erforderlich, die Rücksprache mit Ihrer zuständigen Führerscheinstelle sollten Sie dennoch halten.
Ich hoffe, Ihnen vorab eine erste Orientierung gegeben zu haben und darf Sie noch auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
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