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Frage geschrieben am 08.10.2007 16:32:00

Personenbeförderung mit Taxi

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2854
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Personenbeförderung.
Grüß Gott aus Gröbenzell, einem Vorort von München. Vor einigen Tagen erlebte ich folgenden Vorfall:
Nach einem gemeinsamen Lokalbesuch bestellten mein Freund und ich gegen 04:00 Uhr ein Taxi für die Heimfahrt.
Zu sagen ist, daß ich in Gröbenzell wohne, mein Freund wohnt in Puchheim der nächsten Ortschaft, ca. 5 km entfernt. Nach dem Eintreffen des Taxis erklärten wir dem türkischen Fahrer, daß die Fahrt zuerst nach Gröbenzell und anschließend nach Puchheim gehen soll. Im Anschluß verlief die Fahrt nach Gröbenzell normal. Dort angekommen verlangte der Fahrer den binsherigen Fahrpreis von EUR 25,00 und forderte auch meinen Freund zum Aussteigen auf. Er erklärte, er habe noch eine Fahrt zum Franz-Josef-Strauß- Airport die schon länger gebucht sei und er habe nun keine Zeit mehr meinen Freund nach Hause zu fahren. Da die Uhrzeit gegen 04:20 Uhr morgens war, erklärte ich Ihm das dies nicht rechtens sei. Mein Freund habe um diese Uhrzeit in Gröbenzell keine Chance ein anderes Taxi zur Weiterfahrt zu bekommen. Trotzdem verweigerte er dei Weiterfahrt.
Meine Fragen:
1. Handelte der Taxifahrer rechtmäßig oder rechtswidrig ?
2. Wenn rechtswidrig nach welchem Gesetz ? und welchem Paragraphen ?
3. An wen ist eine Anzeige zu richten ?
4. Kann man Konsequenzen in Bezug auf seinen Taxibeförderungs- schein erwirken, wenn ja wo ?

Im voraus besten Dank für Ihre kompetente Auskunft.

Mit freundlichen Grüßen


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Diese Antwort ist vom 8.10.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.10.2007 16:39:54
Sehr geehrter Ratsuchender,

summarisch lassen sich Ihre Fragen vereinfacht wie folgt beantworten:

1.
nein, er hätte Ihren Freund selbstverständlich nach Hause bringen müssen, er hat seine Pflichten aus dem Beförderungsvertrag verletzt, und kann sich damit Ihrem Frund gegenüber schadenersatzpflichtig machen (hierzu führten Sie bislang nichts aus)

2.
In erster Linie in den AGBs des Taxiunternehmers i.V.m. dem Beförderungsvertrag nach BGB.

3./4.
Wenden Sie sich als erstes an das Taxiunternehmen. Wenn er selbständig ist, stellt sich auch die Frage nach den AGBs nicht (s.o.), dann richtet sich die Frage 2. auch nach dem BGB ausschließlich.
Sie können bei der AUfsichtsbehörde (Gewerbeschein!) eine entsprechende Mitteilung/Anzeige machen, Sie können aber auch bei der Polizei/Staatsanwaltschaft eine Anzeige machen, je nachdem wie hilflos ihr Freund "ausgesetzt" wurde könnte das sogar einen Straftatbestand erfüllen.

Für 3./4. benötigen Sie aber den Namen des Fahrers.

Gerne werde ich 3./4. nocheinmal ausführlich darlegen und für Sie ggf. ein entsprechendes Anschreiben formulieren, wenden Sie sich einfasch kurz per email an mich unter info@ra-kleber.com.

gez.
RA Kleber



Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 08.10.2007 19:46:25

Wenn Sie den Namen nicht kennen, können SIe auch zunächst Anzeige gegen Unbekannt erstatten und eine PErsonenbeschreibung bei der Polizei bei Anzeigenerstattung abgeben. Zu trennen sind hiervon allerdings die zivilrechtlichen Aspekte des Falles (Schadenersatz zB).

RA Kleber

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