Hierzu möchte ich gerne in Erfahrung bringen:
I. Ob eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erteilt werden muss
II. Wenn nicht, ob der Fahrer dennoch einen Personenbeförderungsschein benötigt
III. Wie eventuell das Unternehmen gestaltet werden müsste, damit kein Personenbeförderungsschein notwendig ist
Daran angrenzend hätte ich in einem nächsten Schritt weitere Fragen, für die ich erneut dasselbe Budget zur Verfügung stellen würde. Ich wünsche mir aber zunächst die Beantwortung der obigen Fragen, um eine erste Einschätzung zu bekommen.
IV. Ob der Fahrer von den Mitfahrern bei nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen wie Unfall belangt werden kann
V. Ob diese Haftung des Fahrers ausgeschlossen werden
VI. Ob das Unternehmen ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln in Haftung genommen werden kann
VII. Welche Rechte die Mieter (Fahrgäste) bei Pannen oder Unfall haben
Die Details zum Betriebsablauf sollen in einem kurzen Telefonat besprochen werden. Die konkrete Antwort soll bitte nur per Email und nicht öffentlich erfolgen.
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 07.09.2011 13:16:10Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
wunschgemäß habe ich meine Antwort direkt an die von Ihnen hier hinterlegte Emailadresse gesandt.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Joschko direkt
