Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 07.09.2011 12:04:57

Personenbeförderung mit Selbstfahrervermietfahrzeugen

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 780
Eine PKW Vermietung (Selbstfahrer) hat als Unternehmenszweck die Zurverfügungstellung von Fahrzeugen an Personen, ausschließlich für die Fahrt zwischen zwei Städten. Die Personen finden sich ausschließlich zum Zwecke der Beförderung von A nach B zusammen, der Fahrer wechselt mit jeder Fahrt, wird von mir festgelegt und von der Gruppe bestätigt.
Hierzu möchte ich gerne in Erfahrung bringen:

I. Ob eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erteilt werden muss

II. Wenn nicht, ob der Fahrer dennoch einen Personenbeförderungsschein benötigt

III. Wie eventuell das Unternehmen gestaltet werden müsste, damit kein Personenbeförderungsschein notwendig ist


Daran angrenzend hätte ich in einem nächsten Schritt weitere Fragen, für die ich erneut dasselbe Budget zur Verfügung stellen würde. Ich wünsche mir aber zunächst die Beantwortung der obigen Fragen, um eine erste Einschätzung zu bekommen.

IV. Ob der Fahrer von den Mitfahrern bei nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen wie Unfall belangt werden kann

V. Ob diese Haftung des Fahrers ausgeschlossen werden

VI. Ob das Unternehmen ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln in Haftung genommen werden kann

VII. Welche Rechte die Mieter (Fahrgäste) bei Pannen oder Unfall haben


Die Details zum Betriebsablauf sollen in einem kurzen Telefonat besprochen werden. Die konkrete Antwort soll bitte nur per Email und nicht öffentlich erfolgen.
Vielen Dank!


Sehr geehrter Ratsuchender,

wunschgemäß habe ich meine Antwort direkt an die von Ihnen hier hinterlegte Emailadresse gesandt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Joschko
Rechtsanwalt


Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsberatung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

16
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online