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Frage geschrieben am 03.04.2009 13:45:15

Personenbeförderungsschein

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 10463
wir haben einen Kurierservice gegründet. Im wesentlichen werden hierbei Waren aller Art mit einem Personenkraftwagen transportiert. Als Service: das ist die eigentliche Frage, sollen auch gegen Entgelt Tiere zum Tierarzt befördert werden. In der Regel werden diese Tiere aber von dem Besitzer begleitet. Ist ein Personenbeförderungsschein hierfür notwendig? Die Tiere befinden sich Begleitung der Personen, dass Beförderungsentgelt wäre auch ohne Personen gleich hoch.15


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Diese Antwort ist vom 3.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.04.2009 15:09:05
Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Stefanie Helzel
Wiesbadener Str. 21, 90427 Nürnberg, Tel: 0911/936850, Fax: 0911/9368525
Fachanwalt Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller, die Frage nach der Genehmigungspflicht / Notwendigkeit eines Personenbeförderungsscheins richtet sich nach dem Personen............

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