ich habe folgende Situation:
2003 habe ich im Alter von 25 eine Dummheit über eBay gemacht und wurde dann im Sept. 2003 beim Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung verurteilt. Die genaue Tatbezeichnung lautet: Betrug in 16 Fällen.
Ich gebe zu, das dies eine große Dummheit war.
Nun zu meinem Problem. Ich selber meine Arbeitsstätte aufgeben müssen und hätte nun eine neue gefunden, die allerdings den Personenbeförderungsschein vorraussetzt. Nun sagte man mir beim Landratsamt, das ich mit der Eintragung keine Chance hatte, diesen Schein zu bekommen.
Nun meine Frage:
1.) Stimmt das wirklich? Oder soll ich den Antrag abgeben und warten was kommt. Man sagte mir, das ich dann evtl. zum Psychologen gehen müsste und sich das Landratsamt dann den ganzen Fall vornehmen müsste und alle Akten lesen müsste...
Und ab wann genau verschwindet diese Eintragung aus meinem Fz, wenn die rechtskräftige Verurteilung im Sept. 2003 war?
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Diese Antwort ist vom 11.5.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 11.05.2006 18:32:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens O. Gräber
Hartmanns Au 10, 66119 Saarbrücken, Tel: 0681/9854830, Fax: 0681/9854831
Strafrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht
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