Ein Kleinbus mit 7 Sitzplätzen und 2 Rollstuhlfahrerplätzen ist unterwegs, besetzt mit 1 Fahrer, 2 Rollstuhlfahrer, und 6 weiteren Bewohnern einer privaten Behinderteneinrichtung. Insgesamt also 9 Personen, angegurtet, ein Platz (der 10.!) bleibt frei, weil man ja nur 8+1 Personen ohne Personenbeförderungsschein transportieren darf.
Polizei in Frankfurt hielt das Fahrzeug an und behauptete, dass man nicht weiterfahren dürfe, weil ein MÖGLICHER Sitzplatz einen weiteren, dann unzulässigen Fahrgast zuließe. Also zuließe. Die Person war gar nicht da. Aber es sei ja MÖGLICH.
Wie bitte?
Man müsse den überzähligen Sitzplatz ausbauen, wenn man ohne Personenbeförderungserlaubnis weiter fahren wolle. Oder ein Inhaber der Erlaubnis fährt weiter.
Die Polizei bot sich dafür an.
Nobel, oder.
Aber wie ist es wirklich gesetzlich geregelt??
Antwort geschrieben am 04.11.2010 13:31:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
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Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht
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Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigugn Ihres Einsatzes wie folgt.
Die Führerscheinklasse C erlaubt nur das Führen von "Kraftfahrzeuge[n] [...] mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer
dem Führersitz."
Es kommt nur auf die Sitzplätze an, nicht auf die Anzahl der Insassen
Die Auskunft der Polizei ist richtig.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.11.2010 15:57:31
Danke. Ganz einfach.
Und auch auf B und D anzuwenden.
Doch, wie verhält es sich mit dem "alten" Dreier?
Da war die Personenanzahl maßgeblich...., nicht die Zahl der Sitzplätze.
MfG
Danke. Ganz einfach.
Und auch auf B und D anzuwenden.
Doch, wie verhält es sich mit dem "alten" Dreier?
Da war die Personenanzahl maßgeblich...., nicht die Zahl der Sitzplätze.
MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.11.2010 16:41:55
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage übersteigt den Einsatz, da es sich um Übergangsrecht handelt und es auch auf das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis ankommt.
Ich bitte um Verständnis.
Sie können sich direkt per Mail an mich wenden oder die Nachfrage als neue Frage im Portal einstellen.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage übersteigt den Einsatz, da es sich um Übergangsrecht handelt und es auch auf das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis ankommt.
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