ich bin männlich, fast 40 Jahre alt und arbeite im Verwaltungsbereich einer Einrichtung im Gesundheitswesen (Krankenhaus). Mein Arbeitsvertrag unterliegt den Richtlinien der AVR.
Da ich nicht nur meine Pflichten, sondern auch meine Rechte gegenüber dem Arbeitgeber kenne und auch vertrete, werde ich seit einiger Zeit von meiner Vorgesetzten gemobbt.
Da ich mit Hilfe der Mitarbeitervertretung einen Arbeitsplatz übernommen habe, an dem meine Vorgesetzte nicht mich, sondern gerne eine andere Kollegin haben wollte, erbringe ich angeblich seit diesem Moment - wie es natürlich kaum anders zu erwarten war - gemäß der Aussage unserer Personalleitung die Arbeitsleistung eines "Low Performers".
Im Rahmen eines Personalgesprächs durfte ich mir von unserer Personalleitung heute u.a. folgenden Kommentar anhören:
"Wir haben uns überlegt, ob Sie vielleicht unter >ADS< (Anmerkung: Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom oder Aufmerksamkeitsdefizitstörung, eine psychische Erkrankung) leiden, ob Sie vielleicht krank sind, da müsste man dann drauf Rücksicht nehmen."
Muss ich mir das gefallen lassen? Wie sehen Sie die Rechtslage?
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.03.2008 20:36:39
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage.
Grundsätzlich müssen Sie sich selbstverständlich keine ehrverachtenden oder gar beleidigenden Verhaltensweisen oder Aussagen eines Vorgesetzten gefallen lassen.
Gegen derartige Äußerung steht Ihnen zum einen ein Unterlassungsanspruch, zum anderen können daraus auch im Ergebnis Schadensersatz und/oder Schmerzensgeldansprüche entstehen.
Hierfür ist allerdings ein konkreter Beweis erforderlich, dass es sich bei dem Verhalten des Vorgesetzten um dauerhafte, systematische, degradierende oder beleidigende Handlungen handelt und Sie hierdurch eine psychische und/oder psychische Gesundheitsbeeinträchtigung erleiden.
Beachtet werden muss insbesondere, dass nicht jede vereinzelte Äußerung oder Handlung als Mobbing einzustufen ist.
Die konkrete Aussage kann sicherlich unterschiedlich gedeutet werden. Im Streitfall werden Sie hier voraussichtlich nicht den Beweis einer Beleidigung etc. führen können.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.03.2008 21:29:41
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Günthner,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, die mir leider kaum weiterhilft.
Bitte betrachten Sie als Gegenstand der Frage ausschließlich die Unterstellung einer speziellen psychischen Erkrankung und unterstellen Sie wiederholte Äußerungen und Handlungen im Sinne einer Mobbing-Definition.
Wie kann die konkrete Aussage "Wir haben uns überlegt, ob Sie vielleicht unter >ADS< (Anmerkung: Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom oder Aufmerksamkeitsdefizitstörung, eine psychische Erkrankung) leiden, ob Sie vielleicht krank sind, da müsste man dann drauf Rücksicht nehmen." unterschiedlich gedeutet werden und nicht beleidigend gemeint sein?
Man stelle sich vor, ich hätte, als die Personalchefin mich heute angebrüllt hat, gesagt:
"Ich habe mir überlegt, ob Sie vielleicht unter cholerischen Tendenzen leiden, ob Sie vielleicht krank sind, da müsste man dann drauf Rücksicht nehmen."
Ich hätte vermutlich die fristlose Kündigung mit nach Hause genommen.
Wikipedia schreibt zu ADS (Auszug): "Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) (auch als Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom oder Hyperkinetische Störung (HKS) bezeichnet) ist eine, bereits im Kindesalter beginnende psychische Störung, die sich primär durch leichte Ablenkbarkeit und geringes Durchhaltevermögen, sowie ein leicht aufbrausendes Wesen mit der Neigung zum Handeln ohne nachzudenken, häufig auch in Kombination mit Hyperaktivität (ADHS), auszeichnet."
Mit anderen Worten: meine Personalchefin unterstellt mir eine "psychische Störung", "leichte Ablenkbarkeit", "geringes Durchhaltevermögen", ein "leicht aufbrausendes Wesen" und die Neigung zum "Handeln ohne Nachzudenken".
Das kann doch definitiv arbeitsrechtlich nicht in Ordnung sein, oder?
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Günthner,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, die mir leider kaum weiterhilft.
Bitte betrachten Sie als Gegenstand der Frage ausschließlich die Unterstellung einer speziellen psychischen Erkrankung und unterstellen Sie wiederholte Äußerungen und Handlungen im Sinne einer Mobbing-Definition.
Wie kann die konkrete Aussage "Wir haben uns überlegt, ob Sie vielleicht unter >ADS< (Anmerkung: Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom oder Aufmerksamkeitsdefizitstörung, eine psychische Erkrankung) leiden, ob Sie vielleicht krank sind, da müsste man dann drauf Rücksicht nehmen." unterschiedlich gedeutet werden und nicht beleidigend gemeint sein?
Man stelle sich vor, ich hätte, als die Personalchefin mich heute angebrüllt hat, gesagt:
"Ich habe mir überlegt, ob Sie vielleicht unter cholerischen Tendenzen leiden, ob Sie vielleicht krank sind, da müsste man dann drauf Rücksicht nehmen."
Ich hätte vermutlich die fristlose Kündigung mit nach Hause genommen.
Wikipedia schreibt zu ADS (Auszug): "Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) (auch als Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom oder Hyperkinetische Störung (HKS) bezeichnet) ist eine, bereits im Kindesalter beginnende psychische Störung, die sich primär durch leichte Ablenkbarkeit und geringes Durchhaltevermögen, sowie ein leicht aufbrausendes Wesen mit der Neigung zum Handeln ohne nachzudenken, häufig auch in Kombination mit Hyperaktivität (ADHS), auszeichnet."
Mit anderen Worten: meine Personalchefin unterstellt mir eine "psychische Störung", "leichte Ablenkbarkeit", "geringes Durchhaltevermögen", ein "leicht aufbrausendes Wesen" und die Neigung zum "Handeln ohne Nachzudenken".
Das kann doch definitiv arbeitsrechtlich nicht in Ordnung sein, oder?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.03.2008 22:03:20
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Schilderung ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass die Aussage bewußt ehrverletzenden Charakter hatte. Abschließend beurteilt werden kann diese ohne Kenntnis der Gesamtumstände und des konkreten Gesprächs im Rahmen dieser Online- Anfrage nicht.
Aussagen dieser Art sind in diesem Falle - wie bereits oben ausgeführt - nicht in Ordnung und führen Unterlassungsansprüche sowei ggf. Schadensersatzansrpüche nach sich. Selbstverständlich ist ein solches Verhalten auch durch den Vorgesetzten Ihrer Personalchefin abmahfähig.
Zur Klärung empfiehlt es sich, die Personalchefin zu einer Stellungnahme bezüglich dieser Aussage aufzufordern.
Abmahnung durch den Vorgesetzten sowie einen Unterlassungsanspruch können Sie natürlich durchsetzten, sofern Sie die Aussage als ehrverletzende Aussage nachweisen können (Zeugen).
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
nach Ihrer Schilderung ist es zwar sehr wahrscheinlich, dass die Aussage bewußt ehrverletzenden Charakter hatte. Abschließend beurteilt werden kann diese ohne Kenntnis der Gesamtumstände und des konkreten Gesprächs im Rahmen dieser Online- Anfrage nicht.
Aussagen dieser Art sind in diesem Falle - wie bereits oben ausgeführt - nicht in Ordnung und führen Unterlassungsansprüche sowei ggf. Schadensersatzansrpüche nach sich. Selbstverständlich ist ein solches Verhalten auch durch den Vorgesetzten Ihrer Personalchefin abmahfähig.
Zur Klärung empfiehlt es sich, die Personalchefin zu einer Stellungnahme bezüglich dieser Aussage aufzufordern.
Abmahnung durch den Vorgesetzten sowie einen Unterlassungsanspruch können Sie natürlich durchsetzten, sofern Sie die Aussage als ehrverletzende Aussage nachweisen können (Zeugen).
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
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