ich möchte gerne eine Software zur Verwaltung von Personal anbieten. Dies soll nicht im lokalen Netzwerk des Kunden stattfinden sondern in der "Cloud" (einer EU-Cloud).
Steht allein der Fakt, dass es eine sog. Cloud-Verarbeitung im Personalbereich ist, dem entgegen? Ansonsten wird alles so gehandhabt wie bei lokal installierter Software (Einwilligung des MA, bei Schriftformerfordernis das Original aufbewahren, etc.).
Danke.
Antwort geschrieben am 03.08.2011 14:28:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3, 60385 Frankfurt am Main, Tel: 069-4691701, Fax: 069-4691701
Vertragsrecht, Kaufrecht, Wirtschaftsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Internationales Recht
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Soweit mir bekannt ist wird die Personalverwaltung mit Cloud-Verarbeitung insbesondere unter dem Aspekt des Datenschutzrechts diskutiert.
Besonders problematisch ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten an US-Firmen, da diese aufgrund der Heimatschutz-Gesetzgebung (Patriot Act etc.) umfangreiche Auskunftspflichten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, die in dieser Form Datenschutzrechten der BRD widersprechen.
Allerdings sehe ich hier nach Ihren Angaben keine Schwierigkeiten für Sie als Anbieter einer Verarbeitungs-Software.
Es empfiehlt sich sicherlich ein Hinweis für die Kunden/Benutzer, daß die zwingenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bei der Benutzung zu beachten sind.
Weiterführende Verpflichtungen sehe ich allerdings nach erster Einschätzung nicht, da sich die jeweiligen Personalverwaltungen selbst um die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen kümmern müssen.
Dies kann nicht dem Anbieter einer Verarbeitungs-Software übertragen werden, da Sie schließlich auch keine personenbezogenen Daten speichern oder weiterleiten.
Anders wäre der Fall natürlich zu beurteilen, wenn Sie im Auftrag des Kunden die Verarbeitung der Daten übernehmen würden, davon gehe ich aufgrund Ihres Schilderung nicht aus.
Daher sehe ich entsprechend der Regelungen des Datenschutzes keine Hindernisse eine entsprechende Software anzubieten.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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