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Ich betreibe eine relativ populäre Webseite zu deren Aufgaben es u.a gehört Hard- und Software vorzustellen und zu besprechen.
Firma XYZ hat vor zwei Tagen eine eMail mit der Bitte um eine Software-Teststellungen bekommen die sie - nachdem sie der Inhalt stutzig gemacht hat - an mich weitergeleitet hat.
In besagter eMail gibt sich der Absender als Mitarbeiter meiner Seite aus (genauer gesagt als meine Person), und schreibt er würde eine Software-Teststellung für seine (also meine) redaktionelle Arbeit benötigen. Die Absender-Adresse der Mail ist dabei an unsere URL angelehnt.
Ein wenig Recherche hat ausgereicht - inzwischen kann ich (auch Dank der HEADER-Informationen) den Absender der Mail sicher identifizieren.
Gerne würde besagte Person dazu auffordern das beschriebene Vorgehen zu unterlassen und zudem erfahren wie oft und wo er diese Masche angewendet hat.
Ich stehe als vor der Überlegung mir einen Anwalt zu nehmen. Daher die folgenden Fragen:
Kann man in beschriebenem Fall eine Anzeige stellen?
Kann ich meine Anwaltskosten dem Täuscher in Rechnung stellen?
Kann man dem Täuscher anders als nur verbal (also evtl. auch mit finanziellen Konsequenzen) auf die Finger hauen?
Wie hoch habe ich die Kosten einzuschätzen wenn ich in besagtem Fall einen Anwalt engagiere?
Antwort geschrieben am 06.11.2010 23:07:13
gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Kann man in beschriebenem Fall eine Anzeige stellen?
Aufgrund des von Ihnen beschriebenen Sachverhaltes, können Sie durchaus Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte stellen. Wenn Ihre URL darüber hinaus auch markenrechtlichen Charakter hat, könnte sich der Betroffene sogar einer Kennzeichenverletzung nach § 143 MarkenG strafbar gemacht haben.
2. Kann ich meine Anwaltskosten dem Täuscher in Rechnung stellen?
Auch die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts können Sie demjenigen in Rechnung stellen. Diese Rechtsanwaltskosten können Sie vor allem unter dem Gesichtspunkt der Rechtsverfolgungs- bzw. Abmahnkosten als Schadenspositionen im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs geltend machen.
3. Kann man dem Täuscher anders als nur verbal (also evtl. auch mit finanziellen Konsequenzen) auf die Finger hauen?
Das rechtswidrige Verhalten führt unter einer Vielzahl von Normen zu diversen Ansprüchen, wozu auch die Leistung eines Schadensersatzes gehört.
Sollte die URL markenrechtlichen Schutz genießen, haben Sie einen Unterlassungs-, Schadensersatz-, und Auskunftsanspruch bezüglich eventueller Vortaten und deren Ausmaß (Schadensumfang) gemäß § 15 Abs. 3 und Abs. 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 MarkenG.
Ferner haben Sie auch wegen der unbefugten Verwendung Ihres Namens einen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch nach § 12 BGB, § 823 BGB.
4. Wie hoch habe ich die Kosten einzuschätzen wenn ich in besagtem Fall einen Anwalt engagiere?
Je nach Höhe des in Ansatz gebrachten Streitwertes bemessen sich die Kosten des Rechtsanwalts, wenn dieser für seine Inanspruchnahme nach dem RVG abrechnet. In markenrechtlichen Streitigkeiten ist aber in der Regel von einem sehr hohen Streitwert auszugehen, der mit Sicherheit nicht unter 5000,- EURO sein wird, so dass sich die Rechtsanwaltskosten auf ca. 390,- EURO zzgl. MwSt. belaufen werden.
Wie jedoch bereits in Ziff. 2 erklärt, können Sie die Rechtsanwaltskosten im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend machen.
Nach vorläufiger Einschätzung haben Sie gegen den Täuscher einen Anspruch auf Unterlassen, Auskunft sowie Schadensersatz, so dass Sie ihn kostenpflichtig abmahnen und zur Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens sowie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern können.
Insgesamt empfehle ich Ihnen, die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt noch mal genau überprüfen zu lassen und anschließend das weitere Vorgehen abzustimmen.
Für die außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.
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