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Frage geschrieben am 13.05.2010 20:39:50

Persönlichkeitsrechte bei Buchveröffentlichung

Rechtsgebiet: Medienrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1192
Guten Tag. Für die Beantwortung meiner folgenden Frage bin ich Ihnen dankbar.
Ich schreibe ein Buch und erwähne darin Personen die mir tatsächlich in meinem Leben begegnet sind und mit denen ich eine private oder berufliche Beziehung hatte. Ich erwähne nur Tatsachen und werde nicht beleidigend oder mache die Person/en lächerlich. Verletzte ich dadurch deren Persönlichkeitsrechte? Macht es Sinn die Namen zu verfälschen? Ich schreibe unter meinem realen Namen und verwende kein Pseudonym.


Antwort geschrieben am 13.05.2010 21:41:29
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Persönlichkeitsrechte verletzen Sie dadurch nur, wenn Sie über Tatsachen berichten, die der Öffentlichkeit nicht bekannt oder zugänglich sind. Sprich: Sie dürfen nur das erwähnen, was öffentlich passierte.

Die Tatsachen dürfen auch nur zutreffend, nicht verzerrt oder teilverzerrt dargestellt werden. Eine objektive Darstellung ist ebenfalls anzuraten.

Da die meisten Personen eher ablehnend reagieren, wenn sie sich in einem Buch dargestellt wiederfinden, ist es ratsam, die Namen und auch andere Wiedererkennungsmerkmale zu verfälschen, um die Anonymität der dargestellten Punkte zu wahren.

Hierbei ist es unerheblich, ob Sie unter Ihrem realen Namen oder unter einem Pseudonym schreiben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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