ich bin 55 J.,seit 2004 Pensionär aufgrund Dienstunfähgkeit (kein Dienstunfall), Kommunalbeamter in BaWü. mit maßgebendem Ruhegelaltssatz von 70,56 %
Fragen:
1. Erfolgt nach Erreichen des Pensionsalters
(65J?)ein weiterer Abschlag (Höhe in %)?
2. Wenn ein Abschlag erfolgt, ab welchem Alter
wird er erhoben, z.B. ab 65. Ljahr?
evtl. wird hier ein OVG-Urteil (Rheinland-Pfalz vom 28. März 2008, Aktenzeichen: 2 A 10262/08.OVG analog angewendet.
mfg
Antwort geschrieben am 30.01.2012 16:32:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Alexandra Gerecht-Mahr
Eschersheimer Landstraße 68, 60322 Frankfurt am Main, Tel: 069/26914205, Fax: 069/26914609
Arbeitsrecht, Miet und Pachtrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 12
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auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
zu 1.) Die Berechnung Ihres Ruhegehaltes erfolgt nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BeamtVG. Danach erhalten Sie nach Erreichen des Pensionsalters von 65 Jahren ein Ruhegehalt, das um 3,6 % gemindert ist für jedes Jahr, dass Sie vor dem Erreichen des 65. Lebensjahres in den Ruhestand gehen.Dabei darf die Minderung in Ihrem Fall 10,8 % nicht übersteigen. Für Sie interessant sind auch folgende Urteile:
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10996
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100727_2bvr061609.html
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexandra Gerecht- Mahr
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.01.2012 18:31:31
Sg Frau Gerecht- Mahr,
vielen Dank für die Beantwortung.
Ich habe ihre Ausführungen so verstanden, dass meine jetzigen Versorgungsbezüge ab meinem 65. Lj um weitere 10,8 % gekürzt werden.
Beispiel: Derzeitiger Versorgungsanspruch 2.000,-
ab 65Lj 2.000,- ./. 10,8 % = 1.784,-
Sollte ich falsch liegen bitte um kurze Beispielrechnung
Sg Frau Gerecht- Mahr,
vielen Dank für die Beantwortung.
Ich habe ihre Ausführungen so verstanden, dass meine jetzigen Versorgungsbezüge ab meinem 65. Lj um weitere 10,8 % gekürzt werden.
Beispiel: Derzeitiger Versorgungsanspruch 2.000,-
ab 65Lj 2.000,- ./. 10,8 % = 1.784,-
Sollte ich falsch liegen bitte um kurze Beispielrechnung
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.01.2012 14:32:12
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
meines Erachtens liegen Sie richtig.
MfG,
RA Gerecht-Mahr
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
meines Erachtens liegen Sie richtig.
MfG,
RA Gerecht-Mahr
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