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Frage geschrieben am 01.09.2011 10:24:43

Pauschalreise- Rückflug von Fluggesellschaft storniert

Rechtsgebiet: Reiserecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 816
Hallo, ich habe eine Pauschalreise nach Mallorca gebucht(Flug +Hotel). Nun teilt mir das reisebüro mit, daß die Fluggesellschaft den Rückflug storniert hat, weil dieser Flug im Dez. 11 nicht mehr angeboten wird. Frage: Muß die Fluggesellschaft mich bis zum bestätigten Rückreiseziel(Dresden) bringen? Möglich ist das z.B. über einen Flug mit Zwischenstopp in Düsseldorf. Wer muß evtl. Mehrkosten tragen- Reisebüro oder Fluggesellschaft?


Antwort geschrieben am 01.09.2011 11:11:30
Rechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28, 22851 Norderstedt, Tel: 040-63649737, Fax: 040-41186797
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Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten möchte.
Grds. ist eine Änderung der Reisebedingungen durch das Reisebüro/ die Fluggesellschaft vor Reisebeginn möglich, sofern dies in den AGB so vorbehalten wurde.
Allerdings müssen diese Änderungen dem Reisenden zumutbar sein.
Fraglich ist daher nun, was das Reisebüro Ihnen als "Ersatzflug" anbieten kann und anbieten wird.
Sofern es sich um einen Ersatzflug mit Flugroutenänderung, also z.B. mit Zwischenstop handelt, so ist dies grds. zulässig, wobei sich die ursprüngliche Flugzeit nicht um mehr als zwei Stunden verlängern darf.

Sie haben allerdings ein Rücktrittsrecht gem. § 651a Abs. 5 S. 2 BGB, so dass Sie auch den Reisevertrag kostenfrei kündigen können, sofern Ihnen eine solche Flugroutenänderung nicht zusagt.

Eventuelle Mehrkosten hätten Sie zu tragen,sofern in den AGB, welche dem Reisevertrag zugrunde liegen, Änderungen vor Reisebeginn vorbehalten wurden.
Auch hier hätten Sie ein kostenfreies Rücktrittsrecht aus § 651a Abs. 5 S. 2 BGB, sofern der Reisepreis sich um mehr als 5% erhöhen würde.






Rechtsanwältin
Wibke Türk
Hinter der Twiete 28
D-22851 Norderstedt

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