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Frage geschrieben am 29.11.2011 19:03:25

Patientenakte verschwunden

Rechtsgebiet: Medizinrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 899
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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sehr geehrte frau steinhilber,

folgender sachverhalt. ich würde gerne meine patientenakte von meinem alten zahn- kieferorthopäden zu meinem neuen zahnarzt 'schicken lassen'.

die behandlung beim kieferorthopäden erfolgte über mehrere jahre. wobei die letzte rechnung des kieferorthopäde aus dem jahr 2004 stammt.
die behandlung war dann wahrscheinlich 2003 abgeschlossen (genau zeit unbekannt)

die kieferorthopädische praxis wurde mittlerweile vom einem anderen kieferorthopäde übernommen, der diese weiterführt.

mein neuer zahnarzt hat versucht meine patientenakte anzufordern.

die antwort= die akte ist nicht auffindbar und man müsst die akte auch gar nicht so lange archivieren.

nun meine bitte: würde sie der kieferorthopädische praxis einen brief schreiben in dem die überstellung der akte an meinen neuen zahnarzt gefordert wird.
ich erhoffe mir dadruch etwas druck auf die praxis auszuüben, damit die nochmal genau im keller nach meiner akte suchen.

ich habe keine ahnung ob mein preisvorschlag angemessen ist?

mit freundlichen grüßen


Antwort geschrieben am 29.11.2011 19:53:56
Rechtsanwalt LL.M. (Medizinrecht) Jan Gregor Steenberg
Waldstückerring 44, 76756 Bellheim, Tel: 07272/95960, Fax: 07272/959640
Kassenarztrecht, Strafrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medizinrecht, Wettbewerbsrecht
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Guten Abend,

nun bin ich nicht die Kollegin Steinhilber, werde aber dennoch versuchen, Ihr Anliegen zu beantworten und Ihnen eine erste Hilfestellung zu geben.
Auf Ihre eingehende Frage: jein ... ich, wie auch alle anderen Anwälte, können über dieses Portal keinen Brief an den betreffenden Arzt senden, da mir die Daten fehlen und diese hier auch nicht zu veröffentlichen sind (BITTE NICHT IN EINE RÜCKFRAGE SCHREIBEN!!!).
Grundsätzlich ist es aber durchaus möglich, dass wir uns für Sie legitimieren und um Ihre Patientenakte "kämpfen". Dazu ist aber zunächst eine Vollmacht notwendig. Dies ist alles über dieses Portal nicht abzubilden, sondern muss im direkten Kontakt erfolgen. Weiterhin müssten Sie den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden.

Ich möchte nun aber auf Ihr Problem eine erste Einschätzung abgeben:

So wie Sie den Sachverhalt schildern, scheint es ein größeres Problem bei der Praxisübergabe gegeben zu haben. Grundsätzlich gilt:

Nach § 10 Abs. 3 MBO (Musterberufsordnung für Ärzte) sind die Behandlungsunterlagen für 10 Jahre aufzubewahren. Röntgenbilder (die mit Sicherheit angefertigt wurden) sind sogar für 30! Jahre aufzubewahren.

Zunächst einmal ist also die Aussage, dass die Akten nicht solange aufbewahrt werden müssten falsch.

Nun kommt aber das Problem hinzu, dass diese Pflicht den (behandelnden) Arzt trifft. Dieser ist nun nicht mehr in der Praxis, da diese an den Nachfolger übergeben wurde.
Nun richtet sich Ihr Anspruch zunächst gegen den Vorgänger. Was wir an dieser Stelle nicht wissen ist, was die beiden Ärzte in Bezug auf die Patientenakten vereinbart haben. Der Praxisnachfolger erwirbt nämlich nicht die Patienten. In der Praxis wird dies in aller Regel nach dem "Zwei-Schrank-Prinzip" geregelt. Alle Patientenakten werden in Schrank 1 (in Zeiten der EDV ist dies teils symbolisch gemeint) aufbewahrt. Wenn die Patienten nun auch von dem Praxisnachfolger behandelt werden möchten, so wandert die Akte in Schrank 2. Über die anderen Akten wird in der Regel ein Aufbewahrungs- und Treuhandvertrag geschlossen.

Was nun in Ihrem konkreten Fall zwischen beiden Ärzten vereinbart wurde wissen wir leider nicht. Diese Auskunft ließe sich aber durchaus im Rahmen einer Auskunftsklage "erzwingen".

Um auf Ihre eingangs gestellte Frage zurück zu kommen: selbstverständlich würde auch wir einen Brief an die Praxis schreiben. Dafür sind aber weitere Informationen, eine Vollmacht und die Entbindung aus der Schweigepflicht von Nöten. Da hier auch mit gewissen Problemen (insb. der Zeitaufwand) zu rechnen ist, wird dies für einen Betrag von 35€ kaum darstellbar sein.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen bereits eine Hilfestellung sind. Gerne können Sie mich auch kontaktieren.

Es grüßt freundlich aus der Pfalz

Jan Gregor Steenberg LL.M. (Medizinrecht)

Jan Gregor Steenberg LL.M.
Rechtsanwalt
Magister Iuris, Master of Laws (Medizinrecht)

Gehrlein & Kollegen
Waldstückerring 44
76756 Bellheim
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Fax: +49 (0) 72 72 / 95 96 40

www.med-recht.com
steenberg@med-recht.com

Standorte: Pforzheim, Überlingen, Herxhei
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 30.11.2011 17:46:43

sehr geehrter herr steenberg,

erstmal danke für die schnelle antwort.

arbeiten sie mit frau steinhilber zusammen? oder habe ich beim absenden der anfrage einen fehler gemacht?

--------
ich hatte vor einigen jahren schon mal ein problem mit einem fitnessstudio, da habe ich einen kollegen von ihnen dann über das portal ‘legitimieren‘ und er hatte dann schriftverkehr mit dem fitnesstudio - und alles war gut.

warum geht das jetzt nicht mehr?
--------

ich hatte mir eigentlich vorgestellt, dass sie einen brief (max. zwei) zur kieferorthopädischen praxis schreiben und DRUCK machen.

- daraufhin wird hoffentlich nochmal richtig gesucht, die akte wird gefunden und alles ist gut.

dann hatte ich natürlich auch gehofft, ähnlich wie ich das schon mal gemacht habe, ihnen einen 'festpreis' zu zahlen.

bzw. was würde es den letztendlich kostet, wenn sie sich um die sache kümmern? könnten die kosten immer weiter steigen? oder können sie grob abschätzen was es kosten wird?
(was passiert mit den 35€? sind die 'nur' für die erste antwort oder zählen zur gesamtrechnung?)

gegenüber wem müsste ich den kieferorthopäden von der schweigepflicht entbinden?
gegenüber ihnen und oder den neuen zahnarzt?

vielen dank für ihre antwort

mit freundlichen grüßen






Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.11.2011 18:42:50

Guten Abend,

ich bin in einer anderen Kanzlei als Frau Steinhilber tätig. Da die Frage auf diesem Portal gestellt wurde, wird sie nach dem Zufallsprinzip an einen Anwalt in dem "Zuständigkeitsbereich" Medizinrecht vergeben.

Da ich über dieses Portal keine Vollmacht, also keinen offiziellen Auftrag mit Ihrer Unterschrift etc. erhalte, kann ich die Ärzte nicht direkt anschreiben.
Bezüglich der benötigten Formulare bräuchte ich erst die Daten der betreffenden Ärzte. Ich würde Ihnen dann entsprechende Erklärungen zukommen lassen, die Sie unterschreiben müssen.


Von den Gebühren, welche Sie zahlen, bleibt nach den AGB von frag-einen-Anwalt auch ein nicht unerheblicher Anteil bei dem Portalbetreiber, dafür bekommt man eine schnelle und unbürokratische Antwort. Wenn es um Briefe geht, welche geschrieben werden müssen, dann ist unbedingt der persönliche Kontakt (mindestens am Telefon) nötig.

Wie wäre es, wenn Sie einfach morgen kurz bei meiner angegebenen Telefonnummer anrufen (am Vormittag bin ich bei Gericht) oder mir eine Email schreiben (siehe unten). Ich bin mir sicher, dass wir eine passende Lösung für Ihr Problem finden und die 35€ bekommen wir sicherlich auch mit einem Fixpreis verrechnet ;-)

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend

Jan Gregor Steenberg

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 30.11.2011 18:44:53

Es stimmt nicht ganz, meine Kontaktdaten sind nicht "unten", sondern nach der ersten Antwort von gestern, also "oben", angegeben.

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Patientenakte verschwunden | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2012-04-29
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