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Frage geschrieben am 20.09.2011 09:25:59

Patentrecht

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 602
Sehr geehrter Herr "Anwalt",

ich verfüge über die Bild- und Markenrechte an einem Logo welches die Firma Mercedes vor über 50 Jahren auf einigen Fahrzeugen verwendet hat. Das Logo stammt von einer heute nicht mehr existierenden Partnerwerkstatt von Mercedes in Mexico. Es beinhaltet den Namen "Prat Motors", aber keinen Mercedes-Stern oder andere Mercedes-Logos. Der Wagen gewann damals das Rennen in Mexico. Ein Spielzeughersteller verwendet das Logo heute auf der Nachbildung des Siegerwagens. Kann ich gegen den Hersteller des Modellautos vorgehen?

Beste Grüsse


Antwort geschrieben am 20.09.2011 11:13:03
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können. Der Umfang meiner Beratung ist dabei durch die zwingenden gesetzlichen Vorgaben des § 4 RVG begrenzt.

Wenn Sie über die ausschließlichen Nutzungsrechte an der verwendeten Bildmarke verfügen, können Sie die Nutzung der Marke durch Dritte gem. § 14 MarkenG untersagen. Eine Verletzung Ihrer Rechte können Sie abmahnen und, sollte sich der Verletzer nicht zur Unterlassung verpflichten, gerichtlich verfolgen. Zudem wird Ihnen ein Schadensersatzanspruch in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr zustehen.

Ob ein solches Vorgehen in Ihrem Fall erfolgversprechend ist, lässt sich aber ohne genaue Prüfung des Sachverhaltes nicht sagen - nach Ihren Angaben spricht aber einiges dafür.

Ich empfehle Ihnen, die Rechtslage konkret anwaltlich prüfen zu lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben. Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt

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