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Partnerschaft - Einzelgewerbe


| 20.07.2012 15:51 |
Preis: 85,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa


| in unter 2 Stunden

Basis

Gewerbe vorhanden für Makler und Bauberatung (Hausverkauf). Da ich es alleine nicht schaffen kann, möchte ich einen Partner ab einem Stichtag mit am Geschäft beteiligen zu 50/50. Dieser Partner hat allerdings die EV abgelegt und kann im Moment nicht öffentlich auftreten. Ich kann Ihm ein nicht pfändbares Gehalt zahlen. Da er aber so gut ist im Verkauf möchte ich Ihm vertraglich zusichern, dass er Partner ist obwohl ich bei Gewinn nach Abzug aller Kosten natürlich seinen Anteil nicht so auszahlen kann sondern nach Versteuerung auf die Seite legen, damit wir damit seine Schulden evtl. vergleichen können.

Suche vernünftigen Rechtsbeistand, der mit hierbei wirklich einen Rat und evtl. eine Partnerschaftsvereinbarung erstellen kann.
20.07.2012 | 16:22

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
250 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ihr zukünftiger Partner sollte sich, am besten über einen Anwalt, mit den Gläubigern in Verbindung setzen und einen Vergleich aushandeln. Es kommt letztlich auf das Verhandlungsgeschick des Anwalts an, welche Summe ausgehandelt wird. Die ausgehandelten Vergleichssummen sollten alsdann von dem Netto-Gewinn, den Ihr zukünftiger Partner im Rahmen der Partnerschaft erzielt, bezahlt werden. All dies sollte in dem Partnerschaftsvertrag aufgenommen werden.

Gerne stehe ich bei Bedarf für eine Nachfrage, selbstverständlich auch für eine weitere Interessenvertretung im Rahmen der Verhandlungen mit den Gläubigern sowie der Ausarbeitung eines geeigneten Partnerschaftvertrages zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Königsallee 14
40211 Düsseldorf
0211 3559080 oder 35590816
E-Mail: p.dratwa@t-online.de


Bewertung des Fragestellers 2012-07-22 | 07:41


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