Parken vor der Garage
01.08.2011 20:43 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Wir haben eine WEG mit 2 Parteien.
Partei 1 hat zur Straße eine Garage im Sondereigentum. Die Garage steht 90 Grad zu Strasse. Direkt vor der Garage läuft ein Gehweg mit abgesenktem Bordstein.
Wie üblich sind wohl die Wände der Garage im Gemeinschaftseigentum, da tragend.
Darf Partei 1 ihr Auto vor der Garage parken, wenn Partei 2 es nicht will?
Wenn das Auto nicht länger ist als das Garagentor, ist es wohl zulässig. Wenn das Auto aber länger als das Tor ist und vor den Garagenmauern steht?
Vor dem gemeinschaftlichen Hoftor darf Partei 1 wohl ganz sicher nicht parken?
Die bauliche Situation ist vergleichbar mit http://www.schoppenhauer-web.de/haus/052.jpg ohne die Verkehrsschilder.
Trifft nicht Ihr Problem?
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