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Frage geschrieben am 08.11.2006 11:08:00

Parken auf dem Gehweg

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 11787
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind, wegen Dauerarbeitslosigkeit, 2005 in ein kleines Dorf am Rande des Schwarzwaldes gezogen. Dort haben wir eine Wohnung in einem alten Fachwerkhaus bezogen (2-geschossig). Leider ist die Durchgangsstrasse, auf der auch Busse und LKW fahren, an dieser Stelle nur 5 m breit. Auf der anderen Straßenseite reichen die Häuser bis an die Strasse (kein Gehweg!). Der Gehweg auf unserer Straßenseite ist 80 cm schmal! Bis auf das Stück, daß zu unserem Haus gehört. Dort hat der Eigentümer vor Jahren mit der Gemeinde ausgehandelt auf seinen Vorgarten zu verzichten und den Gehweg auf 150 cm zu verbreitern. Somit wird Parkraum für die Mieter (uns) der Wohnung geschaffen. Wie gesagt - in Absprache mit der Gemeinde - allerdings nicht schriftlich fixiert. Seit wir dort wohnen, parken wir nun unser Fahrzeug (einen Peugeot Partner) auf diesem Gehweg. Allerdings so, um Fußgänger nicht zu behindern, daß das Fahrzeug nur zu einem Drittel auf dem Gehweg steht, die restlichen 2 Drittel ragen in die Fahrbahn. Es bleibt also IMMER 1 m Gehwegbreite übrig, also immer noch mehr als der gesamte restliche Gehweg an ALLEN Häusern vorbei. Es existiert auch KEIN Park- oder Halteverbot an dieser Straße. Entsprechend abenteuerlich stehen die Fahrzeuge an dieser Straße und auch auf "unserem" Gehweg, wird entsprechend geparkt. Teilweise so dreist, daß Fußgänger auf der Straße laufen müssen.
Soweit zur Situation - nun das Problem:
Auf unserer Windschutzscheibe klebt immer wieder ein blauer Aufkleber "Parke nicht auf unseren Wegen". Eigentlich nicht schlimm, aber der Kleber geht fast nicht vom Glas ab. Die Windschutzscheibe ist schon ziemlich "zugekleistert", was bei Regen und Nebel zu Spiegelungen führen kann.
Erstaunlich an der Geschichte ist aber, daß KEIN ANDERES FAHRZEUG diese Aufkleber hat. Klar, weil wir ja die "Zugezogenen" sind. Jeder weiß, wer klebt - keiner sagt was; wie es auf einem Dorf so üblich ist.
Weil wir diese Kleber bisher ignorieren, abkratzen und weiterhin vor dem Haus parken (wir haben gar keine andere Möglichkeit, weil zu viele Autos im Dorf parken und man nicht überall stehen darf) ist uns nun ein Gerücht zu Ohren gekommen, daß jetzt "härtere Maßnahmen" ergriffen werden sollen.
Welche Möglichkeiten bleiben uns (Umzug kommt nicht in Frage!) um uns zu wehren. Ist das schon Sachbeschädigung mit den Aufklebern?
Unser Vermieter hat uns nach Rückfragen noch einmal versichert, daß die Vormieter dort auch standen und daß man dort stehen darf.
Wir haben auch einmal einen Polizisten, der durchfuhr, gefragt, ob es Probleme gibt. Solange wir den Verkehr nicht behindern, sei alles in Ordnung.
Kann man was machen - wie gesagt, es ist kaum möglich, daß Fahrzeug in angemessener Entfernung (unter 1 km) anzustellen, ohne Andere zu behindern oder Privateigentum zu verletzen, weil der Grund und Boden in so einem Dorf beschränkt und vergeben ist.
Kann uns Jemand einen Rat für den Mindestsatz (wegen HartzIV) geben?
Herzlichen Dank, edvheini.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.11.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.11.2006 12:43:54
Sehr geehrter Fragesteller, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte. Sofern sich dort ke............

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Länge der vollen Antwort: 3039 Zeichen
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Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Parken auf dem Gehweg | Gesamtbewertung: 5/5
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Bewertung: Fragesteller
Es ist zwar nicht die erhoffte Antwort; aber da ist wohl nichts zu machen. Leider zählt wahrscheinlich auch nicht die Tatsache, daß ALLE so parken und wir die EINZIGEN, weil Fremde, sind, die diese Aufkleber erhalten. Trotzdem: herzlichen Dank Ihr Edvheini.


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