Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2 weitere Antworten zum Thema Pakete.
Sehr geehrte Damen und Herren
ich habe bei einem Hifi Versand mit dem ich auch schon einmal zu meiner vollsten Zufriedenheit bestellt habe Ware im Wert von ca. 500 Euro gegen Vorkasse bestellt. Nachdem die Ware nach 7 (bezahlt 30.08 nachgefragt 04.09) Werktagen nach erfolgter Zahlung noch nicht bei mir eingetroffen war/ist habe ich bei dem Versand nachgefragt und die Antwort bekommen das die Ware lt. DPD am 30.08 um 15:xx durch mich angenommen wurde. Daraufhin habe ich dem Versand geantwortet das ich mich zu dieser Uhrzeit an meiner 20km enfernten Arbeitsstätte befand und weder Ware angenommen noch eine Unterschrift geleistet habe. Nun wollen DPD und der Versandhandel eine Eidesstaatliche Erlärung von mir das die Ware nicht in angekommen ist. Bevor ich nun etwas unterschreibe nun meine Frage: Ist hier nicht DPD in der Nachweispflicht und wie soll ich weiter Verfahren ? Soll ich die Erklärung einfach so unterschreiben ? Oder hat das etwaige Nachteile fuer mich ?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 9.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 09.09.2007 10:40:03
Sehr geehrter Fragesteller,
Soweit Sie keine Ware angenommen haben, ist es auch nicht nachteilig, genau dies eidesstattliche zu versichern. Wenn doch, droht Ihnen allerdings eine strafrechtliche Verfolgung wegen falscher VErsicherung an Eides Statt. GGf hat ein Nachbar die Ware angenommen, was in 90% dieser Fälle eine Erklärung ist.
Sie sollten dennoch, soweit Ihnen bereits ein Verzugsschaden entstanden ist, diesen gegenüber DPD geltend machen mit einem anwaltlichen Anschreiben, dies kann ich gerne für Sie übernehmen, melden Sie sich einfach unter info@ra-kleber.com.
Ich hoffe Ihnen eine erste Orientioerung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
RA M. Kleber
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.09.2007 19:15:42
Sehr geehrter Herr Kleber,
vielen Dank für Ihre umgehende Antwort. Nur noch einmal anderst gefragt. Ist hier nicht DPD in der Nachweispflicht die Ware abgeliefert zu haben und an wen oder muss ich beweisen die Ware nicht bekommen zu haben ?
Sehr geehrter Herr Kleber,
vielen Dank für Ihre umgehende Antwort. Nur noch einmal anderst gefragt. Ist hier nicht DPD in der Nachweispflicht die Ware abgeliefert zu haben und an wen oder muss ich beweisen die Ware nicht bekommen zu haben ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.09.2007 09:10:08
Ihre Nachfrage : Wenn DPD nachweist, dass das Paket angekommen ist (zB anhand der Unterschrift), müssen Sie nachweisen, dass dem nicht so ist, wenn Sie sich darauf berufen wollen das Paket nicht erhalten zu haben. Die Versicherung an Eides Statt ist ein hierfür geeignetes Beweismittel.
Besser als die Versicherung abzugeben könnte ein anwaltlichens Anschreiben sein.
mit freundlichen Grüßen
RA Kleber
ra-kleber.com
Ihre Nachfrage : Wenn DPD nachweist, dass das Paket angekommen ist (zB anhand der Unterschrift), müssen Sie nachweisen, dass dem nicht so ist, wenn Sie sich darauf berufen wollen das Paket nicht erhalten zu haben. Die Versicherung an Eides Statt ist ein hierfür geeignetes Beweismittel.
Besser als die Versicherung abzugeben könnte ein anwaltlichens Anschreiben sein.
mit freundlichen Grüßen
RA Kleber
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