PKW Vollkaskoschaden im Rahmen einer Vollkaskoversicherung
18.03.2011 13:42 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
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Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Im Zusammenhang mit einem selbst verschuldeten Vollkaskoschaden am PKW (Glatteisunfall mit Strassenlaterne ohne weitere Fremdbeteiligung; Blechschaden beim Ausparken nach Besuch eines Billard-Vereinsheimes) will meine Versicherung in einer Rückfrage u.A. wissen, seit wann und aus welchem Grund ich am Unfalltag im Vereinsheim war.
Ich bin der Ansicht, was ich tue und lasse geht die Versicherung nichts an und ist für die Bearbeitung des Schadensfalls nicht erheblich. Ich möchte aus Prinzip diese Frage nicht beantworten.
Meine Frage: darf die Versicherung wegen Nicht- Beantwortung dieser Frage die Schadensregulierung ablehnen oder muss bzw. sollte ich die Frage beantworten.
Ich unterstelle,das eine Versicherung grundsätzlich alles versuchen wird, um nicht bezahlen zu müssen und vermute die Frage stellt die Versicherung, um ggfs aus meiner Antwort einen Grund zur Ablehnung ableiten/konstruieren zu können.
Ist meine Vermutung unbegründet?
Ein Schadens-Gutachten durch den Sachverständigen der Versicherung sowie alle angeforderten Unterlagen liegen der Versicherung bereits vor.
freundliche Grüsse
Trifft nicht Ihr Problem?
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