Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
327602
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.01.2010 13:10:40

PKV verlangt Einkommensnachweis

Rechtsgebiet: Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2188
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in einer PKV versichert und zzt Arbeitsunfähig geschrieben, also ich beziehe zzt 51,13 Euro Krankentagegeld.

Nun verlangt die PKV das ich ihr einen Einkommensnachweis über den Duchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor der Krankheit.
Da ist selbständig bin, habe ich sowas natürlich nicht und schon garnicht von 2009 (bin krank seit 28.10.2009).

Ich beziehe ja kein monatliches Gehalt oder so, da meine Selbständigkeit in einer "personengesellschaft" also nicht in einer GmbH oder sowas liegt.
Ich "nehme" mir Geld vom Konto wenn ich es benötige und somit mache ich steuerlich zwar eine Privatentnahme aber ein festes Gehalt habe ich nicht.

Kann die PKV diese Auskunft überhaupt von mit verlangen?
Oder kann ich mich hier gegen stellen.

Zur Berechnung der Leistungshöhe bzw. zur Feststellung der Leistungspflicht der PKV dient das hier ja nicht. Mein Beitrag wird ja berechnet über mein Alter, Gesundheit usw.

Warum wollen die also so eine Auskunft von mir?

MFG und Danke im voraus


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 26.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.01.2010 14:44:00
Rechtsanwalt Peter Lautenschläger
Horazweg 4, 69469 Weinheim, Tel: 06201494244, Fax: 06201494211
Baurecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht, Nachbarschaftsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 67
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),


vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Ihre Frage betrifft Fragen des Privatversicherungsvertragsrechts.

Sie könnten entweder aufgrund des Versicherungsvertrages (bzw. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen "AVB" - auch "kleingedrucktes" genannt), oder aufgrund eines Gesetzes gegenüber dem Versicherer / der Versicherung verpflichtet sein Angaben zu Ihrem Einkommen zu machen.

Aspekte des Bank- und Steuergeheimisses und des Datenschutzes könnten dagegen sprechen.

Zunächst ist festzuhalten, daß sich Versicherungen bis heute, lage Zeit nach der Privatisierung des Versicherungsmarktes gerne wie Behörden und öffentliche Stellen gebahren, und auf diese Weise auf vielfältige Art, zahlreiche Daten und Informationen über Versichetrte Personen und Versicherungsnehmer abfragen. Nicht bei allen Datenerhebungen ist der Zusammenhang mit dem Versicherungsveertrag, oder ein sonstiges berechtigtes Interesse erkennbar. Zu selten werden kritische Nachfragen gerade nicht gestellt.

Grundsätzlich können Selbstständige eine Krankentagegeldversicherung abschliessen, und einen Einkommensnachweis führen. Zwischen dem Einkommen und dem Krankentagegeld besteht dabei durchaus ein Zusammenhang, da das Krankentagegeld ja zumindest auch den krankheitsbedingten Wegfall von Einkommen absichern soll.

Ich würde Ihnen raten, wenn sie sich nicht genauer mit dem Kleingedruckten befassen wollen oder können, sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, und selbstbewusst nachzufragen. Dort sollte man Ihnen den Grund und auch den Rechtsgrund für die Frage nach dem Einkommen nennen können, und Ihnen auch mitteilen können in welcher Art und Weise Sie die entsprechenden Belege usw. vorzulegen haben.

Ich hoffe, Ihnen zum Mindestgebot einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.

Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller relevanten Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann. Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.



Mit freundlichen Grüßen aus Weinheim


Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt und Diplom Jurist

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Lautenschläger direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht letzten Monat:

32
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

327602
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

93976
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
PKV   verlangt   Einkommensnachweis