PKV, LV direkt abzugsfähig vom Kindesunterhalt?
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Familienrecht
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Schnelle Frage:
Getrennt seit 5 Jahren, beide sehr gut verdienend (150t€ Angestellter, 70t€ Selbstständige), Kinder 9 und 11, praktiziertes Wechselmodell über 1,5 Jahre wurde von Ex-Frau aufgekündigt, Klage anhängig, voller Kindesunterhalt auf Höchststufe DDT wurde und wird gezahlt.
Da meine Ex-Frau selbstständig ist, sind die Kinder privat krankenversichert. Auch eine Lebensversicherung für die Kinder wurde zu Ehezeiten abgeschlossen.
Die Aufkündigung des Wechselmodells geschah nach meiner Ankündigung, nach 1,5 Jahren den Kindesunterhalt nicht mehr voll zahlen zu wollen. Nun ist er wieder voll fällig, die Kinder und ich leiden schlimm unter dem Entzug (zunächst 2 Tage alle 14, jetzt durch EA wenigstens wieder 5 Tage, aber keine Übernachtung vor der Schule wie sonst üblich), Hauptverfahren im Januar.
Wir hatten damals mündlich vereinbart, dass die Hälfte der privaten KV (80 € mtl.) der Kinder ebenso wie die hälftige LV (15 € mtl.) vom Unterhalt abgezogen werden, da beide während der Ehe aufgrund der gut situierten Position meiner Ex-Frau abgeschlossen wurden und auch nur deshalb keine KV-Mitversicherung möglich ist.
Fragen:
Ist das grundsätzlich OK?
Mein Ex-Frau 'erinnert' sich ggf. nicht an die Vereinbarung - sind die Abzüge durchsetzbar? (nat. erst nach Abschl. des Umgangsrechtverfahrens)
Wenn sich im Verfahren herausstellt, das meine Ex-Frau die Elternvereinbarung grundlos aufgekündigt hat und eigentlich das Wechselmodell weiter hätte bestehen müssen, kann ich dann einen Teil des jetzt weiter gezahlten vollen Unterhalts zurück verlangen? (Aspekt der 'Belohnung' durch illegitimes Verhalten)
Mir ist bekannt, dass normalerweise nur der Abzug der KV von meinem Bemessungsgehalt möglich ist. Das nützt mir nichts.
Vielen Dank im voraus für ein paar Ideen.








