PKH
| 30.11.2009 11:38 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Im Zuge einiger Rechtsstreitigkeiten (Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht) hatte ich für jedes einzelne Aktenzeichen PKH ohne Ratenzahlung erhalten. Eine zusätzlich anhängige Sache wurde mit der gegnerischen Partei vor Gericht mit Einigung und Verzicht erledigt, Darüber bekam ich eine Gebührenrechnung von € 90,00 die ich bezahlte. Kurze Zeit später bekam ich von der Rechtspflegerin für alle 3 Aktenzeichen mit PKH die Beschlüsse über Ratenzahlung von je € 60,00 zugesandt, Auf mein Nachfragetelefonat woher sie denn die Information über die Verbesserung meiner wirtschaflichen Verhältnisse habe meinte sie "wenn Sie die Rechnung über € 90,00 bezahlen konnten dann können Sie auch jeden Monat 60,00 bezahlen"
Mir wurde weder ein neuer Fragebogen o.ä. zugesandt. Die Dame weigert sich mir zu sagen wie sie auf die Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse kommt. Auf eine neuerliche Zusendung des PKH Vordrucks aus dem hervorgeht dass es mir aufgrund meiner Tumorerkrankung finanziell schlechter geht als zur Zeit der PKH Bewilligung ohne Ratenzahlung bekam ich die Mitteilung (kein Beschluss) eine Verschlechterung meiner Situation sei nicht festzustellen. Sie könne sich (dies telefonisch) allenfalls eine Neubewertung vorstellen wenn ich ihr meine Kontoauszüge für das letzte halbe Jahr lückenlos zur Verfügung stelle.
Sorry für den langen Text
Frage: Ist die Rechtspflegerin verpflichtet mir mitzuteilen aufgrund welcher informationen (z.B. informationen meiner Exfrau) sie die deutliche Verbesserung meiner wirtschaftlichen Verhältnisse festgestellt hat und hat das evtl Auswirkungen auf die Rechtmässigkeit der Beschlüsse zur Ratenzahlung?
Danke
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