Frage geschrieben am 15.09.2009 16:14:35
Ortsnamen markenrechtlich geschützt?
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1766Sind marken- oder andere rechtliche Schwierigkeiten zu erwarten, wenn man ein Produkt für den Golfsport mit der Bezeichnung "St Andrews Edition" auf den Markt bringt?
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Diese Antwort ist vom 15.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 15.09.2009 16:41:04
Ortsnamen sind zur Bezeichnung der Herkunft eines Produktes nicht markenrechtlich geschützt. Dies gilt im vorliegenden Fall aber nicht. Sie müssen beachten, dass Sie nicht die Herkunft Ihres Produktes kenntlich machen wollen. Vielmehr wollen Sie die Bekanntheit des Namens "St. Andrews" ausnutzen.
Insofern dürfte aber tatsächlich in Markenschutz vorliegen. "St. Andrews" ist eine Marke, welche tatsächlich für den Golfplatz eingetragen ist. Daraus folgt aber nicht zwingend, dass Sie Ihr Produkt nicht mit dem Namen "St. Andrews Edition" auf den Markt bringen dürfen. Sie müssen jedoch mit Problemen rechnen. Wenn Sie diese umgehen wollen, denken Sie sich entweder einen anderen Namen aus oder Sie müssten eine konkrete Recherche durchführen, um herauszufinden, ob Ihr konkretes Produkt ebenfalls unter den bestehenden Markenschutz von "St. Andrews" fällt.
Diese Frage kann man aber ohne nähere Prüfung nicht beantworten. Es kommt darauf an, in welchen Klassen die Marke "St. Andrews" bereits geschützt ist. Außerdem kommt es auf die konkrete Unterscheidbarkeit Ihres Produktes von den Produkten von "St. Andrews Links" an. Daher müsste man auch Ihr Produkt bei der Prüfung genauer einordnen.
Insgesamt muss man jedoch sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Markenschutz von St. Andrews sich auf alle Produkte im Bereich Golfsport erstrecken wird. Sicherheit bringt aber nur eine solche Recherche.
Ich hoffe, Ihnen zunächst weitergeholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Krajewski
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