Ort der Einsichtnahme in die Nebenkostenabrechnung / Wohnraummietverhältnis
04.05.2012 18:15
| Preis:
***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
Vermieter und Mieter wohnen im selben Ort. Wo muss die Einsichtnahme in die Belege der Nebenkostenabrechnung stattfinden? Im Mietvertrag gibt es dazu keine Regelung.
04.05.2012 | 18:55
Antwort
von
Rechtsanwältin Silke Jacobi
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben gern wie folgt beantworte:
Wenn im Mietvertrag nichts dazu enthalten ist, wo die Belege der
Nebenkosten eingesehen werden können, finden die allgemeinen Regelungen Anwendung.
Wohnen Vermieter und Mieter - wie in Ihrem Fall - im gleichen Ort, findet die Einsichtnahme am Wohn- bzw. des Geschäftssitz des Vermieters statt. Gibt es eine Hausverwaltung für den Vermieter am Ort der Wohnung, findet die Belegeinsicht grundsätzlich dort statt.
Im Übrigen hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter kostenlose Kopien der Abrechnungsunterlagen übersendet.
Ich hoffe, Ihre Frage damit verständlich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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