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Ort der Einsichtnahme in die Nebenkostenabrechnung / Wohnraummietverhältnis


04.05.2012 18:15 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwältin Silke Jacobi


| in unter 2 Stunden

Guten Tag,
Vermieter und Mieter wohnen im selben Ort. Wo muss die Einsichtnahme in die Belege der Nebenkostenabrechnung stattfinden? Im Mietvertrag gibt es dazu keine Regelung.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 303 weitere Antworten zum Thema:
Nebenkostenabrechnung
04.05.2012 | 18:55

Antwort

von

Rechtsanwältin Silke Jacobi
220 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und Ihrer Angaben gern wie folgt beantworte:

Wenn im Mietvertrag nichts dazu enthalten ist, wo die Belege der Nebenkosten eingesehen werden können, finden die allgemeinen Regelungen Anwendung.

Wohnen Vermieter und Mieter - wie in Ihrem Fall - im gleichen Ort, findet die Einsichtnahme am Wohn- bzw. des Geschäftssitz des Vermieters statt. Gibt es eine Hausverwaltung für den Vermieter am Ort der Wohnung, findet die Belegeinsicht grundsätzlich dort statt.

Im Übrigen hat der Mieter keinen Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter kostenlose Kopien der Abrechnungsunterlagen übersendet.

Ich hoffe, Ihre Frage damit verständlich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Silke Jacobi
Rechtsanwältin


Sollte Ihnen etwas in der Antwort unverständlich sein, nutzen Sie bitte die einmalige (kostenlose) Nachfragefunktion.
_______________________________________
Rechtsanwältin Silke Jacobi
Ehlentruper Weg 55
33604 Bielefeld
Telefon: 05 21 / 9 61 58 04
E-Mail: kanzlei.jacobi@email.de

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Silke Jacobi
Bielefeld

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