Ordnungswidrigkeitsanzeige mehrerer Personen Zuständigkeit ?
26.09.2010 14:37 |
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Verwaltungsrecht
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Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Ordnungswidrigkeitsanzeige mehrerer Personen Zuständigkeit ?
Text:
Einen Nachbarin hält sicht nicht an die Polizeiverordnung unserer Stadt in der Hundeleinen-Pflicht besteht. (Landkreis Konstanz)
Der Tatort befindet sich in Baden Württemberg.
Inzwischen haben mehrere Bürger der Stadt Anzeige beim Ordnungamt gegen die Hundebesitzerin gemacht. Innerhalb von 2 Monaten ca. 6 Anzeigen.
Die Stadt will an die anzeigenden Personen keine Auskunft order Akteneinsicht gewähren, ist das Rechtens oder hat der Anzeigende Recht auch Akteneinsicht ? Wenn ja, wie ?
Der Verdacht gegen die Stadt besteht, dass alles verschleiert werden soll, da die Angezeigte eine gut angesehene Person ist.
Ich habe nun gehört, dass die Verwaltungsverordnung vorsieht, dass wenn sich in einer gewissen Zeit meherere Anzeigen zur gleichen Person und zum gleichen Sachverhalt häufen, dann MUSS die STADT die Angelegenheit zuständigkeitshalber an die übergeordnetet Behörde abgeben.... ( Landratsamt Konstanz ).
Stimmt dies so, bzw. wie ist dies im Verwaltungsrecht des Landes Baden Württember / Landkreis Konstanz geregelt ?
Danke für Ihre Antowrt.









