366.381
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1490 Besucher | 24 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Verwaltungsrecht » Ordnungsverfügung
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Verwaltungsrecht » Ordnungsverfügung

Ordnungsverfügung


| 22.06.2012 16:24 |
Preis: 25,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Hotstegs


| in unter 2 Stunden

Gegen die Ordnungsverfügung gem. § 35 Abs. 1 GewO
wurde Klage eingereicht. Heute muss noch die Begründung per Fax raus. Seit zwei Tagen ist mir der PC abgestürzt, alle Aufzeichnungen sind weg und Hilfe hab ich noch nicht bekommen, trotz mehrerer Emails mit der Herstellerfirma.
Meine Frage, kann durch einen Anwalt noch eine Verlängerung für die Begründung beantragt werden, da ansonsten alles jetzt noch einmal neu formuliert werden muss, da ich die Hoffnung auf Hilfe durch dem Techniker fast aufgegeben habe.
22.06.2012 | 17:37

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Hotstegs
37 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.

Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie die Klage selbst beim Verwaltungsgericht erhoben haben und von dort zur Klagebegründung aufgefordert wurden. Sie können unproblematisch und (realtiv) formlos bei Gericht eine Verlängerung der Frist beantragen. Beispielsweise ein Fax hierzu an das Gericht genügt. Dies ist in derartigen Verfahren nicht ungewöhnlich.

Eine Fristverlängerung kommt nur ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn Ihnen eine sogenannte "Notfrist" nach § 87b VwGO (http://www.frag-einen-anwalt.de/redirect.asp?location=http://dejure.org/gesetze/VwGO/87b.html) gesetzt wurde. Dann nämlich - dies muss das Gericht aber vorher ausdrücklich ankündigen - könnte Ihr Vortrag in der Klagebegründung nach Fristablauf zurückgewiesen werden. Dies ist aber die Ausnahme. Im Regelfall können Sie zur Klagebegründung sogar bis zum Ende der mündlichen Verhandlung uneingeschränkt vortragen.

Daher steht grundsätzlich einer PC-Reparatur und dem Rückgriff auf die bereits geschriebenen Texte dann nichts im Wege.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Hotstegs
Rechtsanwalt


Nachfrage vom Fragesteller 22.06.2012 | 20:18


Sehr geehrter Her Hotstegs, vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie muss ich diese Fristverlängerung schreiben, muss ich sie begründen? Möchte jetzt keinen Fehler machen.
Im voraus besten Dank.
Wäre eine Vertretung durch Sie in dieser Angelegenheit sinnvoll, da wir aus der Nähe von Bonn kommen?
Mit freundlichen Grüssen

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 22.06.2012 | 21:49

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.

Sie können die Fristverlängerung formlos beantragen (z.B. "...beantrage ich die Frist zur Klagebegründung um einen Monat zu verlängern.") Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wenn es bereits Verzögerungen im Verfahren gegeben haben sollte, kann sie aber zur Information des Gerichtes hilfreich sein.

Eine Vertretung halte ich allein für die jetzt beantragte Fristverlängerung nicht für notwendig oder sinnvoll.

Ob eine Vertretung im Verfahren in Betracht kommt, hängt vom Inhalt der Klage ab. Gerne können Sie mir über das Modul "Direktanfrage" in diesem Portal die Ordnungsverfügung, Ihre Klage und die bisherigen Schreiben des Gerichts in Kopie zukommen lassen. Ich werde Ihnen dann kurzfristig eine Rückmeldung und auch eine Schätzung der notwendigen Kosten zukommen lassen. Sofern Sie über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehle ich Ihnen diese bereits parallel anzufragen, ob sie die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Hotstegs
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2012-06-22 | 22:01


Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Die Antwort war klar und verständlich und mir den richten Weg gezeigt. Vielen Dank"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Robert Hotstegs »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2012-06-22
5/5.0

Die Antwort war klar und verständlich und mir den richten Weg gezeigt. Vielen Dank


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
Düsseldorf

37 Bewertungen
FACHGEBIETE
Fachanwalt Verwaltungsrecht, Reiserecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Kirchenrecht