Ordnungsverfügung
| 22.06.2012 16:24
| Preis:
25,00 € |
Verwaltungsrecht
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Gegen die Ordnungsverfügung gem.
§ 35 Abs. 1 GewO
wurde Klage eingereicht. Heute muss noch die Begründung per Fax raus. Seit zwei Tagen ist mir der PC abgestürzt, alle Aufzeichnungen sind weg und Hilfe hab ich noch nicht bekommen, trotz mehrerer Emails mit der Herstellerfirma.
Meine Frage, kann durch einen Anwalt noch eine Verlängerung für die Begründung beantragt werden, da ansonsten alles jetzt noch einmal neu formuliert werden muss, da ich die Hoffnung auf Hilfe durch dem Techniker fast aufgegeben habe.
22.06.2012 | 17:37
Antwort
von
Rechtsanwalt Robert Hotstegs
37 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und die darin übermittelten ersten Angaben zu Ihrem Sachverhalt.
Ich entnehme Ihrer Schilderung, dass Sie die Klage selbst beim Verwaltungsgericht erhoben haben und von dort zur Klagebegründung aufgefordert wurden. Sie können unproblematisch und (realtiv) formlos bei Gericht eine Verlängerung der Frist beantragen. Beispielsweise ein Fax hierzu an das Gericht genügt. Dies ist in derartigen Verfahren nicht ungewöhnlich.
Eine Fristverlängerung kommt nur ausnahmsweise dann nicht in Betracht, wenn Ihnen eine sogenannte "Notfrist" nach
§ 87b VwGO (http://www.frag-einen-anwalt.de/redirect.asp?location=http://dejure.org/gesetze/VwGO/87b.html) gesetzt wurde. Dann nämlich - dies muss das Gericht aber vorher ausdrücklich ankündigen - könnte Ihr Vortrag in der Klagebegründung nach Fristablauf zurückgewiesen werden. Dies ist aber die Ausnahme. Im Regelfall können Sie zur Klagebegründung sogar bis zum Ende der mündlichen Verhandlung uneingeschränkt vortragen.
Daher steht grundsätzlich einer PC-Reparatur und dem Rückgriff auf die bereits geschriebenen Texte dann nichts im Wege.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen ersten Antworten bereits weiterhelfen. Diese online-Beratung kann eine anwaltliche Erstberatung nicht ersetzen, aber Sie soll Ihnen einen ersten Eindruck von der Rechtslage vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
22.06.2012 | 20:18
Sehr geehrter Her Hotstegs, vielen Dank für Ihre Antwort.
Wie muss ich diese Fristverlängerung schreiben, muss ich sie begründen? Möchte jetzt keinen Fehler machen.
Im voraus besten Dank.
Wäre eine Vertretung durch Sie in dieser Angelegenheit sinnvoll, da wir aus der Nähe von Bonn kommen?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
22.06.2012 | 21:49
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.
Sie können die Fristverlängerung formlos beantragen (z.B. "...beantrage ich die Frist zur Klagebegründung um einen Monat zu verlängern.") Eine Begründung ist nicht erforderlich. Wenn es bereits Verzögerungen im Verfahren gegeben haben sollte, kann sie aber zur Information des Gerichtes hilfreich sein.
Eine Vertretung halte ich allein für die jetzt beantragte Fristverlängerung nicht für notwendig oder sinnvoll.
Ob eine Vertretung im Verfahren in Betracht kommt, hängt vom Inhalt der Klage ab. Gerne können Sie mir über das Modul "Direktanfrage" in diesem Portal die Ordnungsverfügung, Ihre Klage und die bisherigen Schreiben des Gerichts in Kopie zukommen lassen. Ich werde Ihnen dann kurzfristig eine Rückmeldung und auch eine Schätzung der notwendigen Kosten zukommen lassen. Sofern Sie über eine betriebliche Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehle ich Ihnen diese bereits parallel anzufragen, ob sie die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Hotstegs
Rechtsanwalt