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Optionsschein-Geschäft wg. angeblichem Mistrade von Depot-Bank rückabgewickelt


05.08.2012 00:22 |
Preis: 50,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


archiviert

Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,

ich nehme bereits seit mehreren Jahren aktiv an Finanzterminsgeschäften vorwiegend mit Optionsscheinen (Derivate, Hebelprodukte der höchsten Risikoklasse) teil.
Ich habe vor einem Monat einen Put-Optionsschein eines Emittenten A auf den Basiswert Dax mit Strike 6400 und 9 Kalendertagen Restlaufzeit über meine Depotbank B erworben. Der Dax notierte zum Kaufzeitpunkt einige Punkte über dem Strike. Er besaß demzufolge keinen inneren Wert, sondern lediglich einen Zeitwert, welcher maßgeblich durch den Parameter der "impliziten Volatilität" durch den Emittenten selbst festgelegt wird. Einige Minuten später stieg der Kurs des Put-Optionsscheins deutlich an, obwohl sich der Dax nahezu nicht bewegte, und ich konnte den Put-Optionsschein mit ca. 20% Gewinn (mehrere Tausend €) verkaufen. Der Dax notierte zum Verkaufs-Zeitpunkt immer noch über 6400 Punkten, somit "aus dem Geld". Damit bestand der Kurs des Put-Optionsscheins immer noch ausschließlich aus dem Zeitwert. Laut Optionsscheinrechner des Emittenten entsprach dieser sprunghafte Kursanstieg einer Erhöhung der impliziten Volatilität von 20% auf 23,5%.
Leider meldete sich wenige Stunden später meine Depotbank B bei mir und teilte mir telefonisch mit, dass es sich hierbei um einen sog. Mistrade gehandelt habe, da der Emittent A gegenüber der Bank B dieses Geschäft reklamierte und dabei technische Probleme angab. Der Optionsschein wurde für 0,80 € pro Schein erworben, der marktgerechte Kurs hätte jedoch angeblich bei 0,91 € pro Schein gelegen, das entspreche somit einer Abweichung von über 10%. Aus diesem Grund hat sich Emittent A bei Bank B auf eine sog. Mistraderegelung aus dem Jahre 2003 zwischen A und B berufen, nach der bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen - u.a. bei Fehlern im technischen System oder bei erheblicher Abweichung des Preises von einem marktgerechten Preis in Höhe von über 10% - das Geschäft storniert werden könne.
Da ich gegen diese Maßnahme meiner Bank B nichts unternehmen konnte, ist mir so ein Gewinn in vierstelliger Höhe abhanden gekommen. Ein Einspruch bei meiner Hausbank B war bislang fruchtlos.
Ich bin der Auffassung, dass bei klassischen Optionsscheinen, die "aus dem Geld" gehandelt werden, die Kurse ausschließlich subjektiv vom Emittenten selbst anhand seiner Einschätzung der Marktlage bestimmt werden und er sich nicht auf eine "marktferne" Kursstellung - aus welchen Gründen auch immer - berufen kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass bei gleichartigen Optionsscheinen, speziell auf den Dax, aber auch auf zahlreiche andere Basiswerte, von den Emittenten stets sehr unterschiedliche Kurse gestellt werden, wenn die Basiswerte nahe am Strike des jeweiligen Optionsscheins notieren, selbst wenn die verglichenen Optionsscheine dieselben Finanzparameter wie etwa Restlaufzeit und Strike besitzen.

Meine Fragen an Sie lauten daher: Ist die Maßnahme des Emittenten A bzw. meiner Depotbank B in dieser konkreten Situation korrekt gewesen? Falls nicht, gegen wen und wie könnte ich hinsichtlich der Stornierung dieses Geschäftes rechtlich vorgehen? Müsste ich Schadensersatz verlangen, und wenn ja gegen wen? Wie beurteilen Sie meine rechtlichen Aussichten?

Meine Hausbank B hat mir bereits zwei Mal schriftlich bekundet, dass ihr Vorgehen in diesem Fall korrekt gewesen und sie zu keinem Entgegenkommen bereit sei.

Für eine kurzfristige Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
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wg.
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