Optionen für Nachname uneheliches Kind bei gemeinsamem Sorgerecht bereits vor Geburt
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Hallo,
mein Lebensgefährte und ich erwarten in wenigen Wochen Nachwuchs. Wir sind nicht verheiratet, haben aber bereits vor der Geburt sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch die gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben.
Welche Optionen grundsätzlich und welche Änderungsmöglichkeiten ergeben sich damit bei der Wahl des Nachnamens
- unmittelbar (Doppelname möglich? Nachträgliche Änderungsmöglichkeiten?)
- im Falle einer späteren Heirat (Kind behält Name oder bekommt Ehename? Doppelname möglich? Nachträgliche Änderungsmöglichkeiten?)
- im Falle einer Trennung OHNE Heirat (z.B. falls Kind den Namen des Vaters trägt, nach einer Trennung aber bei der Mutter verbleibt)
- im Falle einer Trennung NACH Heirat (s. oben, Änderungsmöglichkeiten für Mutter und Kind, falls bei Heirat Familienname bestimmt wurde?).
Insbesondere interessieren mich dabei konkret folgende zwei Szenarien:
# Kind erhält zunächst den Nachnamen des Vaters:
- was passiert bei Trennung ohne Heirat (kann z.B. Kind nachträglich den Nachnamen der Mutter bekommen, wenn es bei der Mutter verbleibt?)
- welche Optionen gäbe es bei Heirat (Familienname? Doppelname? unterschiedliche Namen von Mutter und Vater werden beibehalten: behält Kind den ursprünglichen Nachnamen des Vaters oder kann Kind dann auch den Namen der Mutter bekommen?)
- welche Optionen gäbe es bei Scheidung (abhängig von s. oben und Verbleib des Kindes nach einer Scheidung?)
# Kind erhält zunächst den Nachnamen der Mutter:
- welche Optionen gäbe es bei Heirat (Familienname? Doppelname? unterschiedliche Namen von Mutter und Vater werden beibehalten: behält Kind den ursprünglichen Nachnamen der Mutter oder kann Kind dann auch den Namen des Vaters bekommen?)
- behält das Kind im Falle einer Trennung / Scheidung den Nachnamen der Mutter, auch wenn es NICHT bei der Mutter verbleibt, sondern beim Vater?









