ich habe vor ca 6 Wochen ein Spiel namens World of Warcraft gekauft,das man nur per Bezahlung im Internet spielen kann.
Beim Kauf des Spiels und nach erfolgreicher Regestrierung hatte ich einen Monat frei zum testen.Als Zahlungsart habe ich ELV angegeben und das ist jetzt auch mein Problem.
Man hat angeblich versucht das Geld per ELV einzuziehen,aber es wäre eine Rücklastschrift erfolgt.Aus diesem Grund wurde mir der Account gesperrt.Eine Abbuchung ist laut meiner Bank aber nicht erfolgt und auch keine Rücklastschrift,da das Konto immer gedeckt war.
Ich habe jetzt also ein Spiel mit dem ich nichts anfangen kann,da ich es nur online spielen könnte.
Meine Frage ist,ob das eigentlich rechtens ist,zumal ich nicht der einzigste bin,dessen Account aus diesem Grund unrechtmäßig stillgelegt wurde.Ich habe die Betreiber schon mehrmals per email angeschrieben,aber außer einer standartantwort ist da nicht zu erkennen,das man sich Mühe geben würde.
Die AGBs sind unter https://www.wow-europe.com/de einzusehen
was kann ich also dagegen tun,denn man hat mich vom ELV ausgeschlossen.
Vielen Dank im voraus
Ps:Hier die Antwort vom Betreiber
aufgrund von Unregelmäßigkeiten mit Ihren Zahlungen per ELV wurde Ihr World of Warcraft Account eingefroren. Stornierung (Verweigerung der Zahlung zum Beispiel aufgrund unzureichender Deckung des Kontos) oder Rückverrechnung (wenn Kunden ihre Bank anweisen, eine bereits erfolgte Zahlung rückgängig zu machen) können dazu führen, dass Accounts geschlossen werden und in Zukunft eine andere Zahlungsmethode verwendet werden muss. Da anscheinend Ihre ELV-Zahlung entweder storniert oder rückverrechnet wurde, ist Ihr World of Warcraft Account eingefroren worden.
Sie können Ihren Account reaktivieren, indem Sie über die Seiten der Accountverwaltung https://www.wow-europe.com/de/account/ eine andere Zahlungsmethode (Kreditkarte, T-Online, etc., jedoch NICHT ELV oder Prepaid Game Cards) auswählen. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlung sowohl unbezahlte als auch zukünftige Spielzeit abdeckt. Sobald die Zahlung akzeptiert wurde, wird Ihr Account wiederhergestellt. Wir versuchen, diesen Prozess so schnell wie möglich zu machen, aber es kann dennoch bis zu 24 Stunden in Anspruch nehmen, bis Ihr Account reaktiviert ist.
Nach entsprechendem Ausgleich der noch offenen Beträge steht Ihnen zukünftig auch die Zahlungsoption Gametimekarte selbstverständlich wieder zur Verfügung, diese erhalten Sie in allen Fachmärkten in Ihrer Umgebung.
Hinweis: Sie müssen nicht zwingend der Besitzer der Kreditkarte oder des T-Online Anschlusses sein, für den Ausgleich können auch Karten oder Anschlüsse von Bekannten, Verwandten oder Freunden benutzt werden. Unter keinen Umständen sollten Spieler versuchen, das Geld direkt an Blizzard Europe zu überweisen. Sofern Sie den Betrag manuell überwiesen haben steht Ihnen auf unserer Webseite, nachdem die Zahlung Ihnen zugeordnet werden konnte, eine Funktion zur Verfügung mit der Sie diesen selbsttätig zurückholen können. Bitte nutzen Sie hierfür Ihre Accountverwaltungsseite unter http://www.WoW-europe.com/account .
Wenn Sie mehr Informationen oder Hilfe mit einem speziellen Problem bezüglich Stornierung oder Rückverrechnung benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Rechnungs- und Accountsupport per Telefon http://www.wow-europe.com/en/support/accountbilling.html oder über unser Webformular http://www.wow-europe.com/support/webform/. Unser Kundendienst wird Ihnen gerne weiterhelfen.
Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder in World of Warcraft begrüßen zu dürfen!
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 3.6.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.06.2006 12:53:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
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