Onlineshop - eigene Angebotsänderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
für den folgenden geschilderten Fall würde ich gerne Ihre fachmännische Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Gegebener Fall:
In einem Onlineshop "Z" wird eine Ware "X" zu einem Preis "Y" angeboten. Ein Kunde kauft in diesem Onlineshop die Ware "X" ein. Bei der Bestellung der Ware, wird jedoch das Angebot vom Kunden so abgeändert (via Informationstechnik), dass der Preis "Y" geringer ist als der tatsächliche Angebotspreis. Der hinterlegte Preis im Shopsystem bleibt jedoch unberührt. D.h. nachfolgende Kunden erhalten den gleichen Artikel noch zu dem im Onlineshop tatsächlich angebotenen Preis.
Der Shopbetreiber "Z" sendet dem Kunden beim Absenden der Bestellung eine Eingangsbestätigung u. Auftragsnummer per Mail zu (wahrscheinlich
automatische Zusendung). Diese Eingangsbestätigung stellt jedoch keine Auftragsbestätigung dar. Dabei wird der Käufer gleichzeitig aufgefordert den "abgeänderten" Rechnungsbetrag an das Kreditinstitut des Verkäufers zu überweisen. Laut AGB kommt der Vertrag zwischen beiden Parteien erst dann zustande, wenn die Ware geliefert wird oder der Kunde eine Mitteilungsmail über die Auslieferung der Ware erhält. Sobald die bestellte Ware bezahlt wurde, erfolgt die Auslieferung der bestellten Artikel. Zudem erhält der Käufer eine Originalrechnung, welche mit der Ware mitgeliefert wird. In der Originalrechnung wird ebenfalls nur der "abgeänderte" Warenwert ausgewiesen.
Nun meine Fragen an Sie:
Ist der Kaufvertrag rechtsgültig, wenn die Ware zu dem vom Käufer abgeänderten Preis bezahlt wurde und der Verkäufer eine Mitteilungsmail über die Auslieferung der Ware inkl. einer Proformarechnung erhält? Besteht evtl. die Möglichkeit, dass der Verkäufer die Ware nach Bezahlung nicht versendet, wenn ihm die preisliche Differenz auffällt? Und inwieweit kann der Käufer zu einer Nachzahlung aufgefordert werden, bzw. mit welchen Konsequenzen muss dieser rechnen?
Ich bitte um eine detaillierte Antwort.
Vielen Dank im Voraus.
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